Der Prozess gegen den „ZiB 2“-Anchor wegen übler Nachrede endet mit erstinstanzlichem Freispruch, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ist mit einer Privatklage gegen ZiB 2-Anchor Armin Wolf fürs Erste abgeblitzt.
Wolf hatte Hafenecker live auf Sendung der Lüge bezichtigt. Der Politiker klagte daraufhin den Moderator persönlich wegen übler Nachrede. Das Gericht hat nun Wolf erstinstanzlich freigesprochen. Laut Informationen des Standard konnte der Wahrheitsbeweis für die Aussagen Hafeneckers nicht erbracht werden. Wie Armin Wolf schrieb selbst auf X (vormals Twitter) schrieb, habe das Gericht seine Wertung angesichts des Sachverhalts für zulässig erachtet.
In der Privatanklage gegen Wolf – nach Strafrecht, nicht Medienrecht – geht es um eine „ZiB 2“ im Juni dieses Jahres. Interviewgast Hafenecker warf dem ORF vor, er verschleiere die politische Zuordnung von Experten, die in seinen Sendungen zu Wort kamen, und führe das Publikum damit „hinters Licht“. Als Hafenecker von „gefakten Experten“ sprach, kommentierte Wolf dies mit „Das ist eine Lüge“. Dies sah der Privatankläger als schwerwiegenden Vorwurf, zumal Glaubwürdigkeit für Politiker von enormer Bedeutung sei.
Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, Hafenecker hat Berufung eingelegt.
Source:: Kurier.at – Kultur