
Umstrittene Klauseln laut OGH nicht gröblich benachteiligend.
Im jahrelangen Rechtsstreit um die von der Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Servicegebühr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein rechtskräftiges Urteil getroffen. So sei die Gebühr nicht gröblich benachteiligend und damit zulässig, teilte die CTS Eventim Austria GmbH, die Ö-Ticket betreibt, in einer Aussendung mit. Auch Klauseln, die eine Nicht-Rückerstattung der Servicegebühr – etwa im Fall einer Veranstaltungsabsage – vorsehen, seien erlaubt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2023 CTS Eventim Austria im Auftrag des Sozialministeriums aufgrund diverser Klauseln in den Vertragsbedingungen geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Regelungen zur Servicegebühr für unzulässig, auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah die Bestimmungen als intransparent und benachteiligend an. Der OGH entschied nun anders.
Source:: Kurier.at – Kultur