Nach Freispruch für Armin Wolf: FPÖ-Hafenecker zog Berufung zurück

Kultur

Der Prozess gegen den „ZiB 2“-Anchor wegen übler Nachrede endete mit einem erstinstanzlichen Freispruch, das Urteil ist laut Wolf mittlerweile rechtskräftig.

Im November war FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker mit seiner Klage gegen „ZIB2“-Anchor Armin Wolf wegen übler Nachrede abgeblitzt. Hafeneckers Anwalt meldete daraufhin Berufung an, hat diese nun aber zurückgezogen. Das berichtet Wolf auf seinem Bluesky-Account – sein Freispruch ist demnach rechtskräftig.

Hafenecker hatte in einem „ZIB2“-Interview im Juni 2024 dem ORF vorgeworfen, er verschleiere die politische Zuordnung von Experten, die in seinen Sendungen zu Wort kommen, und führe damit das Publikum „hinters Licht“. Als Hafenecker von „gefakten Experten“ sprach, kommentierte Wolf dies mit „Das ist eine Lüge“. Hafenecker sah das als schwerwiegenden Vorwurf und klagte den Moderator wegen übler Nachrede. 

Im November sprach das Straflandesgericht Wien Wolf erstinstanzlich frei. Laut Informationen des Standard konnte der Wahrheitsbeweis für die Aussagen Hafeneckers nicht erbracht werden. Wie Armin Wolf selbst auf X (vormals Twitter) damals schrieb, habe das Gericht seine Wertung angesichts des Sachverhalts für zulässig erachtet. Hafeneckers Anwalt meldete nach dem Urteil Berufung an, hat diese aber nun zurückgezogen. 

„Dass Hafenecker hier die Unwahrheit gesagt hat, war klar“, so Wolf auf Bluesky. „Das Gericht hat – nun rechtskräftig – entschieden, ich darf auch ‚Lüge‘ dazu sagen.“

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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