Soll damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben, ihm Papiere zu Geheimdienst-Treffen zu liefern. Auswirkungen auf laufenden Ott-Prozess möglich.
Gegen den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein ist eine zweite Anklage in Rechtskraft erwachsen. Das teilte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Montag auf APA-Anfrage mit. In der beim Landesgericht eingebrachten Anklage der Staatsanwaltschaft Wien wird Jenewein Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Eine seinerzeitige Kabinettsmitarbeiterin des früheren Innenministers Herbert Klickl (FPÖ) ist mitangeklagt.
Jenewein soll von Ende Oktober 2018 bis Anfang Mai 2019 als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Auch um die Beschaffung einer protokollierten Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl, die laut Anklage für Medienvertreter gedacht war, soll Jenewein die im Innenministerium beschäftigte Frau ersucht haben. Für sie gilt eben so wie für Jenewein die Unschuldsvermutung.
Auswirkungen auf laufenden Ott-Prozess möglich
Die rechtskräftige Anklage gegen Jenewein könnte Auswirkungen auf den seit Anfang November am Wiener Landesgericht laufenden Prozess gegen den Ex-Politiker und nunmehrigen parlamentarischen Mitarbeiter der FPÖ haben, in dem sich Jenewein gemeinsam mit Egisto Ott, dem ehemaligen und unter Spionageverdacht geratenen Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), verantworten muss. In dem Einzelrichter-Verfahren wird den beiden Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen angekreidet, wobei sie die Anschuldigungen bestreiten. Dieser Prozess soll im Februar fortgesetzt und abgeschlossen werden, wobei der zuständige Richter jedoch aufgrund der neuen rechtskräftigen Anklage gegen Jenewein das einzelgerichtliche Verfahren abbrechen könnte, um die Einbindung dieser Causa, die eine sachliche Konnexität zu den neuen Vorwürfen hat, zur gemeinsamen Verhandlung vor einem Schöffensenat zu ermöglichen. Ein entsprechendes Vorgehen könnte der Verteidiger von Hans-Jörg Jenewein beantragen, aber auch der Einzelrichter könnte von Amts wegen diesen Weg beschreiten.
Gerichtssprecherin Salzborn wollte sich gegenüber der APA nicht zu dieser Thematik äußern. Das sei „eine Entscheidung der unabhängigen Rechtsprechung“. Diese werde erst nach dem Jahreswechsel fallen, sagte Salzborn.
Termin für den Amtsmissbrauch-Prozess, den Richterin Julia Matiasch leiten wird, gibt es jedenfalls noch keinen. An sich würden verfahrensökonomische Gründe gegen einen Abbruch des einzelgerichtlichen Verfahrens sprechen. In diesem befindet man sich nach drei Verhandlungstagen bereits am Ende des Beweisverfahrens, das – sollte es ins Schöffenverfahren einbezogen werden – zur Gänze wiederholt werden müsste. Außerdem spielt Ott im nun zur Anklage gebrachten Komplex keine Rolle – die Erledigung des Einzelrichter-Verfahrens würde ihm eine Teilnahme am Schöffenverfahren gegen Jenewein und die Ex-Kickl-Mitarbeiterin ersparen.
Source:: Kurier.at – Politik