
Neben militärischer und wirtschaftsdiplomatischer Anstrengung versuchen einige Staaten, ihren Einfluss übers Völkerrecht zu festigen.
In mehr als 4.000 Metern Tiefe steckt die russische Flagge aus rostfreiem Titan am arktischen Meeresgrund. Ein Symbol für Moskaus Anspruch auf die Arktis und ihre Bodenschätze, das bereits im August 2007 von einem russischen U-Boot im Boden versenkt wurde.
Rein rechtlich spielt diese Flagge keine Rolle – doch wem welche Gebiete der Arktis gehören und wer wo was nutzen darf – dazu hat auch das Völkerrecht keine exakte Antwort (im Gegensatz zur Antarktis). Hier greift das allgemeine Seevölkerrecht – und im besonderen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982.
GrafikWirtschaftszonen
Dieses regelt, unter welchen Voraussetzungen Schiffe navigieren und Rohstoffe abgebaut werden können. Volle Souveränität haben Staaten bis zu zwölf Seemeilen (22,224 Kilometer) von ihrer Küste entfernt.
Exklusive Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung, also auch dem Abbau von Bodenschätzen, haben Staaten bis zu 200 Seemeilen (370,4 Kilometern) jenseits der Küste. So weit, so gut. Nun kommt die sogenannte „Kontinentalsockel-Erweiterung“ ins Spiel: Staaten können bei der „UN-Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (CLCS)“ eine Erweiterung ihres Kontinentalsockels über 200 Seemeilen hinaus beantragen, wenn sie wissenschaftlich nachweisen können, dass die unterseeische Struktur eine natürliche Verlängerung ihres Festlandes ist.
Bekommt der Staat Recht, hat er bis zu 350 Seemeilen (648,2 Kilometer) von der Küste entfernt Nutzungsrechte.
Ein Beispiel dafür ist der „Lomonossow-Rücken“: Russland, Kanada und Dänemark beanspruchen diesen unterseeischen Gebirgszug als Teil ihres Kontinentalsockels. 2023 bekam Russland vom CLCS „empfehlende Schlussfolgerungen“ für den Großteil des Antrags.
Nicht ratifiziert
Das bedeutet noch nicht, dass Moskau die beanspruchten 1,7 Millionen Quadratkilometer Meeresboden bekommt. Anträge Kanadas und Dänemarks müssen noch geprüft werden, eine endgültige Entscheidung dürfte erst in den 30er-Jahren fallen. Doch selbst wenn Russland die Rückendeckung der UNO bekäme – die USA haben das Seerechtsübereinkommen nicht ratifiziert.Auch Kanada hat seine liebe Not mit den USA und der EU: Beide sehen die Nordwestpassage als internationale Wasserstraße, während Kanada sie als Binnengewässer definiert. Bekämen USA und EU ihren Willen. verlöre Kanada damit viel seiner wirtschaftlichen Kontrolle und Macht über eine immer wichtigere Route.
Source:: Kurier.at – Politik