Birkenstock-Sandalen: „Hässlich aus gutem Grund“?

Politik

Birkenstock ist seit den 1960ern ein deutsches Kultursymbol. Aber sind die Sandalen einzigartig genug, um vor Nachahmern geschützt zu werden?

von Geoffrey Ebner

Was macht ein Produkt einzigartig und wo beginnt dessen Kreativität? Der deutsche Bundesgerichtshof soll das nun im Fall Birkenstock klären. Sind die Birkenstock-Modelle „Arizona“, „Boston“, „Gizeh“ und „Madrid“ nur einfache Mittel zum Zweck, die Füße schützen sollen, oder sind diese einzigartige Kunstwerke?

Die Modelle sind Klassiker der Schuhbranche. In den 1960ern im Stile des Brutalismus entstanden, haben sie einen starken Imagewandel durchgemacht: von einem Symbol für ältere deutsche Urlauber zu einem Star auf dem Laufsteg. Nun möchte Birkenstock seine Sandalen urheberrechtlich schützen lassen und hat drei Firmen geklagt, die Schuhe verkaufen, welche Birkenstocks ikonischen Modellen ähneln. Die Firma mit Sitz im deutschen Linz am Rhein sieht ihre Produkte als kreative Unikate. Ihre Konkurrenten widersprechen dem.

Hersteller

„Arizona“ – eines der fünf Modelle, für die Birkenstock Urheberrechte einklagt

Was ist dran?

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Dazu gehört neben Filmen und Schriftwerken auch angewandte Kunst – eine Kunstform, die sich mit Alltagsgegenständen beschäftigt. Als solche möchte Birkenstock die genannten Modelle schützen lassen. Birkenstock-Schuhe wären nicht das erste kommerzielle Produkt, das urheberrechtlich geschützt ist. Auch einige Möbelstücke oder der Porsche 911 gelten laut Gerichten als einzigartig kreativ. Bisher haben es aber nur wenige Firmen geschafft, ihre Produkte unter Urheberrecht zu stellen.

Damit Birkenstock seine Produkte schützen darf, müssen diese einzigartige Merkmale aufweisen. Die Sandalen müssen ein besonderes Design haben, das nicht einfach ihrem praktischen Zweck entspringt. Geschützt ist nicht die reine Idee, sondern auch deren Umsetzung. Der Anwalt von Birkenstock argumentiert vor Gericht, die Modelle würden eben solche einzigartigen Merkmale aufweisen: die verwendeten Materialien oder die Schnallen etwa.

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Die Angeklagten hingegen meinen, jeder Schuh, der denselben Zweck erfüllen soll, würde zwangsmäßig zu einem ähnlichen Design kommen. 2023 schien auch Birkenstock selbst in einer Werbekampagne in den USA zu diesem Schluss zu kommen. Die Kampagne trug den selbstironischen Titel „ugly for a reason“, also „aus gutem Grund hässlich“.

Was sagen die Gerichte?

Das Landgericht Köln gab Birkenstock in seiner Klage Recht. Das Oberlandesgericht entschied dann in der Berufung aber, die Sandalen würden nicht den Anforderungen des Urheberrechts entsprechen. Die Modelle seien Gesundheitsschuhe, die sich am natürlichen Gang des Menschen orientieren. Nun geht der Fall zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es ist noch nicht klar, wie dieser entscheiden wird, aber in einer ersten Einschätzung des BGH stimmt ein Richter der Einschätzung des OLG zu.

Was werden die Folgen des Urteils sein?

Das Designrecht schützt ein Produkt für 25 Jahre. Danach kann jeder Konkurrent das Produkt kopieren. Birkenstocks Klassiker entstanden in den 60er- bis 80er-Jahren und sind damit nicht mehr geschützt. Das Urheberrecht hingegen, welches Birkenstock nun anstrebt, schützt Kunstwerke bis 70 Jahre nach Tod des Gründers (Karl Birkenstock lebt noch). Anders als das Design- und Patentrecht beginnt das Urheberrecht mit der Entstehung des Werkes und muss nicht angemeldet werden. Deshalb kann Birkenstock noch Jahrzehnte später dieses Recht einfordern.

Seit mittlerweile acht Jahren versucht Birkenstock, ein Urheberrecht für die ikonischsten Modelle durchzusetzen. Zahlreiche Gutachten wurden schon erstellt. Wie auch immer der Bundesgerichtshof entscheidet: Der Fall wird …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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