Bundestagswahl: Warum gibt es in Deutschland Erst- und Zweitstimme?

Politik

Bei der Bundestagswahl wählen deutsche Bürgerinnen und Bürger mit einer Erst- und Zweitstimme. So funktioniert das System.

Was hat es mit Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel der Bundestagswahl auf sich? Für deutsche Wähler und Wählerinnen ist diese Frage gar nicht so leicht zu durchschauen – und das betrifft nicht nur Erstwähler. Eine einfache Erklärung: 

Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Das deutsche Wahlsystem für die Bundestagswahl ist ein weltweit einzigartiges Modell, das als personalisierte Verhältniswahl bekannt ist. Es kombiniert zwei wichtige Elemente: die direkte Wahl von Personen und die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler deshalb zwei Stimmen. 

So unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme:

Die Erststimme dient der Wahl eines Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin im eigenen Wahlkreis,
während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Bundestag bestimmt.

Was wählt man mit der Erststimme?

Direktkandidaten: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben.
Gewinnerprinzip: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein – allerdings nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
Zweitstimmendeckung (neu ab 2023): Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Überrepräsentation bestimmter Parteien zu verhindern.

Was wählt man mit der Zweitstimme?

Parteien und Landeslisten: Mit der Zweitstimme wird über die Landesliste einer Partei abgestimmt. Diese Liste bestimmt, welche Kandidatinnen und Kandidaten für ein Bundesland in den Bundestag einziehen.
Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse: Die Zweitstimme allein entscheidet über die Anzahl der Sitze, die einer Partei im Bundestag zustehen. Sie legt somit die Machtverhältnisse im Parlament fest.
Sitzverteilung: Zuerst wird die bundesweite Sitzanzahl einer Partei ermittelt (Oberverteilung). Anschließend werden die Sitze auf die jeweiligen Landeslisten der Partei verteilt (Unterverteilung).
Direktmandate mit Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Zusätzliche Sitze werden von den Landeslisten besetzt.

  Kneissl: Abkehr von russischem Gas "nicht nur Schuss ins Knie, sondern ins Herz"

Voraussetzung für den Einzug in den Bundestag

Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können. Genaue Infos zur Bundestagswahl findest du auch hier.

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.