
Grasser und Co. bekommen nach rechtskräftigem Urteil nun Post mit Millionenforderung von der Finanzprokuratur, hinzu kommen Verfahrenskosten. Einen kleinen Teil des Geldes hat die WKStA damals sichergestellt.
Karl-Heinz Grasser, Ex-PR-Berater Walter Meischberger und fünf weitere Personen sind nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) am Dienstag in weiten Teilen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. In den nächsten Wochen werden einige von ihnen nicht nur einen Brief mit der Aufforderung zum Haftantritt bekommen, sondern auch einen Brief von der Finanzprokuratur.
Die fordert nämlich für die Republik jenes Geld zurück, das vier Verurteilte (in unterschiedlichen Anteilen) beim Verkauf der Buwog-Wohnungen und der Einmietung des Finanzamts in den Linzer Terminal Tower in die eigene Tasche gesteckt haben.
Drei Mio. Euro Zinsen
Es geht um 9,8 Millionen Euro an Provisionen – plus Zinsen in Höhe von rund drei Millionen Euro, wenn man vom Zeitpunkt der Anklageerhebung 2017 weg rechnet. Die Finanzprokuratur hätte eigentlich 2007, den Beginn erster Ermittlungen, angesetzt, bekam vom OGH den Zuspruch aber nur ab 2017.
Zudem müssen die Verurteilten noch einen Pauschalbeitrag zu den Verfahrenskosten leisten – wie hoch dieser ist, lässt sich noch nicht abschätzen, heißt es beim Straflandesgericht. All das werde im Rahmen der Endverfügung geklärt, vorher muss der OGH aber noch sein Urteil ausfertigen und übermitteln.
Grasser und Co. schulden der Republik also einen Haufen Geld. Wobei sich die Frage aufdrängt: Ist von dem Geld, das sie damals kassiert haben, noch etwas da?
Die WKStA ist bei ihren Ermittlungen ja auf Konten gestoßen, die von Zypern nach Delaware und Liechtenstein verschoben wurden. Auf einem Konto, das Grasser zugeordnet wurde, wurden laut Anklageschrift 83.222 Euro sichergestellt, hinzu kommen 13.702 Stück Aktien. Am Konto Meischbergers waren es rund eine Million Euro und 23.421 Stück Aktien.
Die WKStA hat damals den „Verfall“ der Vermögenswerte beantragt, die durch die Tat erlangt wurden, wie es im Ermittlersprech heißt. Das heißt, dass die Werte für den Inhaber verfallen und an den Bund übergehen können. Auch diese Entscheidung wird jetzt, mit Enderledigung des Verfahrens, getroffen.
Wahrer Schaden offen
Offen bleibt die Frage: Wie groß ist der wahre Schaden? Was hätte die Republik am Verkauf der Buwog verdient, wenn es den Deal zwischen Grasser, Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger nie gegeben hätte und tatsächlich alles „supersauber“ abgelaufen wäre?
Beim Kaufpreis von 961 Millionen Euro für 60.000 Wohnungen hat eine Wohnung im Schnitt läppische 16.000 Euro gekostet. Bereits kurz nach der Abwicklung 2004 wurde der wahre Wert auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt, was 84.000 Euro pro Wohnung entspräche.
Und um den Verkauf rückabzuwickeln, wäre es 2017 mit Anklageerhebung schon zu spät gewesen, und jetzt, 2025, mit Rechtskraft der Urteile erst recht, heißt es aus informierten Kreisen.
Offen ist übrigens noch das Schicksal des achten Betroffenen, Rudolf Fischer. Die Entscheidung über seine Rechtsmittel hat der OGH in nicht-öffentlicher Sitzung entschieden. Dort heißt es am Mittwoch, die Entscheidung werde erst kommuniziert, wenn sie dem Betroffenen zugestellt wurde.
Source:: Kurier.at – Politik