Darf ein rumänischer Nationalist in Vösendorf wahlkämpfen?

Politik

Er ist Fan von Donald Trump, nationalistischer Aktivist und gemeinsamer Kandidat der Rechtsaußen-Parteien bei den rumänischen Präsidentschaftswahlen: George Simion. 

Die Wahl in Rumänien muss am 4. Mai bekanntlich wiederholt werden. Nach dem Sieg des Nationalisten Călin Georgescu hatte das rumänische Verfassungsgericht das Wahlergebnis im Dezember 2024 aufgehoben. Es soll unter anderem zu Wählerbestechung, Geldwäsche und Datenmanipulation gekommen sein.

Georgescu wurde daraufhin von der Wahlwiederholung ausgeschlossen, wie auch andere Kandidaten rechter Parteien. Simion, der antreten darf, quittierte das mit der Äußerung, die Mitglieder des Wahlbüros gehörten öffentlich „gehäutet“.

Mittlerweile befindet sich Simion mitten im Wahlkampf. Und zwar auch in Österreich, wo rund 154.000 stimmberechtigte Rumänen leben. Für vergangenen Sonntag, 13 Uhr, war auf Simions Website eine „Konferenz“ in der Pyramide Vösendorf in Niederösterreich angekündigt. Teilnehmer mussten sich vorab anmelden.

Bezirkshauptmannschaft will Sachverhalt prüfen

Der KURIER war nicht vor Ort. Deshalb stellt sich zuerst die Frage, ob die „Konferenz“ überhaupt stattgefunden hat. Die Events-Stelle der Pyramide Vösendorf will dies auf Anfrage nicht bestätigen. Die Geheimniskrämerei ist verwunderlich. Immerhin existiert ein fast zweieinhaltstündiger Livestream der Veranstaltung auf Simions Facebook-Seite.

Die für Veranstaltungen und Versammlungen zuständige Bezirkshauptmannschaft Mödling teilt jedenfalls mit, dass „im Vorfeld weder eine Anmeldung nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz, noch eine Anzeige nach dem Versammlungsgesetz 1953 eingelangt ist, welche Anlass für eine behördliche Prüfung gegeben hätte“. Die Bezirkshauptmannschaft will die KURIER-Anfrage nun zum Anlass nehmen, „den genaueren Sachverhalt zu erheben und entsprechend zu prüfen.“

Unabhängig davon: Darf ein ausländischer Politiker in Österreich überhaupt eine Wahlkampf-Veranstaltung abhalten?

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Gesetz 2017 verschärft

Tatsächlich wurde das Versammlungsgesetz dahingehend 2017 verschärft – auf Initiative des damaligen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP). Auslöser waren Wahlkampauftritte türkischer Politiker in Österreich. „Man kann sich nicht von einem fremden Staat politische Auseinandersetzungen ins Land tragen lassen“, begründete Sobotka den Vorstoß.

Wörtlich heißt es laut Paragraph 6, Absatz 2 im Versammlungsgesetz: „Eine Versammlung, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den anerkannten internationalen Rechtgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft, kann untersagt werden.“

Aber Simion darf das

Sind Simions Ansichten damit vereinbar? Es handelt sich zumindest um einen Grenzfall. Der 38-Jährige gilt in der Republik Moldau und der Ukraine als „persona non grata“. In Moldawien, weil er für dessen „friedliche“ Wiedervereinigung mit Rumänien eintritt.

Das ist in diesem Zusammenhang aber irrelevant. Das Gesetz bezieht sich nämlich auf „Drittstaatsangehörige“, worauf auch das Innenministerium verweist. Darunter fallen laut Definition keine EU-Staaten wie Rumänien, die Türkei beispielsweise schon. Hätte es sich um einen türkischen Politiker gehandelt, wäre laut Versammlungsgesetz die Bundesregierung für ein etwaiges Verbot der Veranstaltung zuständig gewesen.

Simion sorgte bereits vor drei Wochen für Schlagzeilen in Österreich. Am 21. März besuchte er auf Einladung des FPÖ-nahen Historikers Ronald Schwarzer ein Barockkonzert in Wien – gemeinsam mit Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ).

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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