Ende der Karriere? Marine Le Pen zittert Urteil entgegen

Politik

Im Prozess um Missbrauch von EU-Geldern entscheidet heute ein Gericht. Der französischen Rechtsextremen droht der Ausschluss von der Präsidentschaftswahl 2027.

Macht ein Gericht die politische Karriere von Marine Le Pen zunichte?

Am heutigen Montag fällt das Urteil im Prozess wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Geldern durch Politiker ihres rechtsextremen Rassemblement National (RN).

Angeklagt sind die Partei selbst sowie mehr als 20 aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter und Führungsfiguren, darunter Parteivize Louis Aliot, der langjährige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just und eben Marine Le Pen selbst.

Vorgeworfen wird ihnen ein System, bei dem über Jahre hinweg Mitarbeiter als vermeintliche Assistenten von EU-Parlamentariern bezahlt wurden, mutmaßlich um die Kasse der hoch verschuldeten Partei zu entlasten.

Eingerichtet wurde es demnach noch unter dem ehemaligen Chef und Mitbegründer des Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, der im Januar verstorben ist. Seine Tochter Marine Le Pen, die die Partei 2011 von ihm übernahm, sie 2018 in RN umbenannte und derzeit Fraktionsvorsitzende ist, führte es demnach weiter.

Millionen-Schaden

Aussagen von Zeugen und schriftliche Dokumente verstärkten diesen Verdacht. So wurden Le Pens Leibwächter oder auch ihre Pariser Büroleiterin Catherine Griset, die innerhalb von zehn Monaten gerade einmal zwölf Stunden im EU-Parlament verbracht hatte, als Mitarbeiter von EU-Abgeordneten bezahlt.

Die europäische Institution in Straßburg schätzte den entstandenen Schaden auf 4,5 Millionen Euro. 3,4 Millionen davon wurden noch nicht zurückgezahlt.

Die Tatsachen erscheinen belastend, doch bei ihrem Plädoyer im November ging die Staatsanwaltschaft weiter als erwartet. Sie forderte für Le Pen neben einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, davon drei Jahre auf Bewährung, und einer Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro auch den Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, also „Nichtwählbarkeit“ – und zwar ab sofort, ohne aufschiebende Wirkung, selbst wenn sie Berufung einlegte. Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft würde sie das von den nächsten Präsidentschaftswahlen 2027 ausschließen.

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Die 56-Jährige, selbst ausgebildete Anwältin, wirkte geschockt, schlug aber den gewohnt offensiven Ton an. „Die Staatsanwaltschaft will den Franzosen die Möglichkeit nehmen, die Person zu wählen, die sie wollen“, sagte sie. Es handle sich um einen „schwerwiegenden Angriff auf die Demokratie“.

Wäre gesetzeskonform

Allerdings sieht ein Gesetz von 2016 automatisch den Verlust des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder vor.

Längst erwächst der Frontfrau der französischen Rechtsextremen mit dem 29-jährigen Parteichef Jordan Bardella, ihrem politischen Ziehsohn, auch eine parteiinterne Konkurrenz. Er ist in Umfragen fast so beliebt wie sie und wurde gerade – anders als Le Pen – zu einer Konferenz nach Israel eingeladen.

Bardella repräsentiert eine neue Generation, die mit dem belastenden Erbe der Partei, die von früheren SS-Mitgliedern gegründet wurde und lange ein Sammelbecken für Rechtsradikale und Antisemiten war, wenig zu tun hat. Er sagte in einem Interview, bei Wahlen antreten könne nur, wer ein leeres Strafregister habe. Auf die Frage, ob das auch für Le Pen gelte, erwiderte er, dass sie ja unschuldig sei. Ob das Gericht das genauso sieht, wird am Montag bekannt.

Aufregung um Sarkozy

Für Aufregung sorgte in dieser Woche auch das Plädoyer des Staatsanwalts im laufenden Prozess gegen den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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