
Die Finanzverwaltung arbeitet die letzten Anträge auf Corona-Hilfen ab – mit negativen Überraschungen für einige Betriebe.
Nach wie vor warten heimische Unternehmen auf die Auszahlung von Corona-Hilfen aus den Jahren 2021 und 2022. Für manche Betroffene geht es um die Existenz. Warum dauert das so lange?
Zur Vorgeschichte: 2021 erließ das damals ÖVP-geführte Finanzministerium (BMF) eine Richtlinie, die nicht EU-konform war. Sie erlaubte Unternehmensverbünden Hilfszahlungen über der vorgesehenen Höchstgrenze von 2,3 Millionen Euro. Diese Höchstgrenze hätte laut EU-Richtlinien für den gesamten Unternehmensverbund gelten müssen, nicht für einzelne Betriebe.
Die EU-Kommission monierte das, im Frühjahr 2023 stoppte das BMF offene Auszahlungen. Auf Planungssicherheit mussten betroffene Betriebe dann lange warten.
„Rückforderung zwischen 10 und 30 Prozent“
Im August 2023 einigte sich der damalige Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) mit der EU zwar auf eine Lösung, über die nationale Umsetzung verhandelten ÖVP und Grüne aber noch fast ein Jahr. Im Juni 2024 beschloss der Nationalrat dann eine sogenannte „Umwidmungsrichtlinie“: Bis 31. Oktober 2024 konnten betroffene Unternehmen zumindest einen Teil ihrer Hilfszahlungen erneut beantragen.
Ist das Thema damit geklärt? Unternehmensberater Gerald Zmuegg von KMU-FinanzInsider, der 67 Betriebe in Auseinandersetzungen zu den Corona-Hilfen begleitet, sagt zum KURIER: „Wir haben seit Montag von sieben Unternehmen die Prüfungsergebnisse des Finanzministeriums erhalten. Statt der Bestätigung des Umwidmungsantrages, kommt die Behörde zu einer Rückforderung zwischen 10 und 30 Prozent.“
Bei einem Unternehmen, das seit 2021 auf 600.000 Euro warte, stehe gar eine Rückforderung von 1,8 Millionen Euro im Raum. Die Behörde begründet das unter anderem mit bereits gewährten Anträgen, bei denen der Betrieb Obergrenzen überschritten habe.
BMF verweist auf EU-Richtlinien
Das BMF arbeitet die offenen Fälle auf Basis der türkis-grünen Richtlinie aktuell ab. Grundsätzlich heißt es aus dem Ministerium: „Aufgrund der Auslegung des Unternehmensbegriffes des EU-Beihilfenrechts ist es zu Auszahlungen gekommen ist, die einer nachträglichen Sanierung bedürfen. Diese erfolgt auf Basis der von der EU-Kommission genehmigten Obergrenzenrichtlinien.“ Die Anträge nach den Obergrenzenrichtlinien würden nun laufend von der Finanzverwaltung geprüft: „Sobald in einem Einzelfall die Prüfung abgeschlossen ist, wird der betroffene Unternehmensverbund über das Ergebnis („Umwidmungsmitteilung“) informiert.“
Nun ist klar, was viele Betriebe befürchteten: Dieses Ergebnis kann in Einzelfällen auch zu empfindlichen Rückzahlungen führen. Zmuegg kritisiert insbesondere die türkis-grüne Vorgängerregierung und die Wirtschaftskammer, die keine schnelle und praktikable Lösung zustande gebracht hätten: „Unternehmen müssen endlich Planungs- und Rechtssicherheit haben und die Fehler in den Verordnungen müssen endlich repariert werden.“
Er sehe auch den neuen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in der Pflicht: „Seit vier Jahren wird hier nun von der Regierung und Interessensvertretern Kleingeld am Rücken von Leitbetrieben gewechselt. Jetzt haben wir endlich eine neue Regierung und einen neuen Wirtschaftsminister, der sich vielleicht auch dazu Gedanken machen sollte.“
Es gehe immerhin um rund 200 Betriebe, so der Unternehmensberater. Er plädiere vor der vor dem Hintergrund der aktuellen Pleitewelle für ein „Ende des erbärmlichen Eiertanzes um die Covid-Hilfszahlungen“.
Source:: Kurier.at – Politik