
Heute, Dienstag, verkündet Finanzminister Markus Marterbauer in seiner Budgetrede im Parlament, in welchen Ressorts wie viel gespart werden muss. Bis in die späten Abendstunden wurde in der Koalition noch an den Details gefeilt.
Der Beitrag, den das Justizministerium zur Budgetkonsolidierung leisten will, hat es in sich: Wie der KURIER aus Verhandlerkreisen erfuhr, ist eine umfassende Reform des Strafvollzugs geplant.
Enthalten sind Maßnahmen, die sich schon mehrere Regierungen (erfolglos) vorgenommen haben – darunter die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests.
24 statt zwölf Monate
Derzeit können Häftlinge, die maximal zwölf Monate bis zur Entlassung vor sich haben, beantragen, diese Zeit mit einer Fußfessel in den eigenen vier Wänden zu verbüßen. Voraussetzung ist ein Angestelltenverhältnis – also ein Job mit regelmäßigem Einkommen. Diese Möglichkeit soll nun auf eine Strafzeit von bis zu 24 Monaten erweitert werden.
Verurteilte sollen darüber künftig schon in der Aufforderung zum Haftantritt informiert werden. Stellen sie fristgerecht einen Antrag, dann wird der Haftantritt bis zur Entscheidung aufgeschoben. Derzeit gilt, dass ein Verurteilter spätestens vier Wochen nach der schriftlichen Aufforderung seine Haft antreten muss. Aufgeschoben werden kann der Haftantritt nur aus schwerwiegenden persönlichen oder gesundheitlichen Gründen.
Allerdings darf nicht jeder Häftling darauf hoffen, seine (Rest-)Strafe mit der Fußfessel verbüßen zu können. Wie aus Verhandlerkreisen zu hören ist, sollen schwere Gewalt- und Sexualstraftaten (u. a. Vergewaltigung, schwere Fälle von fortgesetzter Gewaltausübung) sowie terroristische Straftaten ausgeschlossen sein.
Mit der Reform soll zudem eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass Sozialarbeiter des Vereins Neustart bei der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest vorliegen, mitwirken können. Getroffen wird die Entscheidung im Einzelfall vom jeweiligen Haftgericht.
801 Millionen für Vollzug
Die Ausweitung der Fußfessel ist schon seit Jahren im Gespräch; vor allem als Maßnahme, um die notorisch überbelegten Justizanstalten zu entlasten – und damit auch das Justizbudget. Im Vorjahr wurden 801 Million Euro für den Strafvollzug und die Bewährungshilfe ausgegeben. Das ist rund ein Drittel des Justiz-Gesamtbudgets von 2,32 Milliarden Euro.
Ein Tag im Gefängnis kostet rund 160 Euro, wie eine parlamentarische Anfrage 2021 ergab. Hinzu kommen Kosten für die Gesundheitsversorgung: Gefängnisinsassen sind nicht sozialversichert, für Arzt- und Spitalsbesuche muss der Staat den Privattarif bezahlen. 2023 beliefen sich die Kosten laut Budget auf mehr als 100 Millionen Euro.
Ein Verurteilter, der mit Fußfessel in den eigenen vier Wänden lebt, muss sich selbst um Kost und Logis kümmern, ist durch seine Anstellung krankenversichert – und muss für die Fußfessel pro Tag rund 22 Euro bezahlen.
Mehr bedingte Entlassungen
Höhere Kosten würden freilich für die Bewährungshilfe und die technischen Kapazitäten anfallen, weshalb auch nicht ganz klar ist, wie viel die Ausweitung unterm Strich im Budget bringt. Experten rechnen laut KURIER-Informationen nach der Reform mit rund 150 zusätzlichen Fußfessel-Trägern (aktuell sind es 385) und einer Ersparnis von rund einer Million Euro pro Jahr.
Kostendämpfend dürften sich auch Maßnahmen im Bereich der bedingten Entlassungen auswirken: Künftig soll ein Senat mit fachkundigen Laienrichtern entscheiden, ob es individuelle Gründe gibt, die dagegen sprechen; derzeit reichen „generalpräventive Gründe“.
Schutzmaßnahmen
Enthalten sind im Paket zudem Maßnahmen, die von Justizwache-Gewerkschaftern mit Nachdruck gefordert wurden, um das Personal zu schützen.
Etwa ein Verbot von Handys auf dem Gelände von Justizanstalten, …read more
Source:: Kurier.at – Politik