
Jene Neuerung beim EU-Führerschein, die für Schlagzeilen und große politische Empörung gesorgt hat, kommt nicht.
Massive Trunkenheit am Steuer, Raserei, Unfälle mit Todesfolge: Bei solchen schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung könnte Autofahrern bald EU-weit der Entzug des Führerscheins drohen.
EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben eine vorläufige Einigung erzielt, die sicherstellen soll, dass solche Verkehrssünder künftig in der ganzen EU zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein gemacht haben.
Bisher dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Land durchsetzen. Österreich darf als einem Lenker mit deutschem Führerschein, der mit 200 durchs Ortsgebiet rast, nur in Österreich das Fahren verbieten – in Zukunft gilt das Verbot für die gesamte EU. Die neue Regelung muss noch von den EU-Behörden formell bestätigt werden, sollte aber in wenigen Monaten an den Start gehen.
Führerschein soll 15 Jahre gültig sein, kein Problem für Österreich
Das ist die wahrscheinlich spannendste Neuerung für alle Fahrzeug-Lenker und Führerschein-Besitzer in der EU, die jetzt nach monatelangen Verhandlungen beschlossen wurde. Jene Neuerung aber, die für Schlagzeilen und große politische Empörung gesorgt hat, seit sie das erste Mal vorgeschlagen wurde, kommt nicht.
Die verpflichtenden regelmäßigen Gesundheits-Checks für ältere Führerschein-Besitzer und der mögliche Entzug des Führerscheins bei Nichtbestehen dieser Tests ist wohl endgültig vom Tisch. Grundsätzlich sollen laut EU-Vorschlag alle Führerschein mindestens 15 statt bisher 10 Jahre gültig sein. Da es sich aber um eine Mindestlänge handelt, kann auch Österreich bei seiner bisherigen Nicht-Begrenzung der Gültigkeitsdauer bleiben.
Es bleibt den EU-Ländern überlassen, ob sie verpflichtende Gesundheits-Checks bei der Ausstellung und Verlängerung der Fahrerlaubnis durchführen. „Es muss überprüft werden, nur das Wie legen die Mitgliedstaaten fest“, sagt die grüne EU-Abgeordnete Jutta Paulus.
Das kann also in Zukunft eine amtsärztliche Untersuchung sein, ein Besuch beim Hausarzt, oder eben auch nur ein Fragebogen, den man auf eigene Faust ausfüllt. In Österreich kommt voraussichtlich das auch von den Kraftfahrer-Klubs favorisierte – und im Rahmen der „Fahrfitness-Checks“ bereits praktizierte – Programm für die Selbsteinschätzung der persönlichen Fahrtauglichkeit zum Einsatz.
L17 kommt europaweit
Weitere wichtige Neuerungen sind: „Begleitetes Fahren“, wie es ja in Österreich mit dem L17-Führerschein schon lange Praxis ist, kommt europaweit. Führerschein-Kandidaten können also mit einer anderen Person am Beifahrersitz Fahrpraxis sammeln.
Bis 2030 soll ein einheitlicher mobiler Führerschein für alle EU-Bürger verfügbar sein, der kann auf dem Smartphone gespeichert sein und ersetzt die bisher verwendete Plastikkarte, oder auch den inzwischen historischen rosa Lappen.
Mit B-Führerschein bis zu 4,25 Tonnen fahren
Erleichterungen gibt es auch für Besitzer von Wohnmobilen, die Freiwillige Feuerwehr oder andere Rettungsdienste. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen nach einer kleinen Prüfung in Zukunft Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden.
Bisher galt eine Grenze von 3,5 Tonnen. Damit passt man die Gewichts-Obergrenzen auch an den Umstand an, dass Elektrofahrzeuge in der Regel schwerer sind als Autos mit Verbrenner-Motor. Die Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen gilt allerdings erst, wenn man zuvor zwei Jahre unfallfrei unterwegs war.
Source:: Kurier.at – Politik