Die Entscheidung des Justizministeriums dürfte bald fallen. Kurz‘ Anwalt listet „falsche Aussagen“ auf und legt dar, warum Schmid den schützenden Status nicht verdient haben soll.
Im Justizministerium brütet man seit Monaten über dem Kronzeugen-Antrag von Thomas Schmid. Im Endspurt zur Entscheidung feuern jene Beschuldigte, die von ihm belastet werden, noch einmal sprichwörtlich aus allen Rohren, um zu verhindern, dass Schmid den schützenden Status bekommt.
In einer aktuellen Stellungnahme (vom 22.10.2024) an die zuständige Sektion im Ministerium, die WKStA und den Rechtsschutzbeauftragten, listet Werner Suppan, Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, „falsche Aussagen“ Schmids auf. Wir erinnern uns: Der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef hatte Kurz in seinem Geständnis bei der WKStA im Sommer 2022 zu mehreren Sachverhalten schwer belastet.
1. Gehaltserhöhung für Kurz‘ Lebensgefährtin
In einem Fall ging es um Kurz‘ Lebensgefährtin, die im Finanzministerium beschäftigt war.
Kurz habe sich laut Schmid 2016 ihm gegenüber „in einem Gespräch einmal dafür verwendet, dass es eine Gehaltserhöhung für Frau T. gibt“ und ihr „Arbeitsvolumen dabei Berücksichtigung finden soll“.
Daraufhin soll eine Neubewertung von T.s Arbeitsverhältnis durchgeführt worden sein; Schmid gab aber an, nicht zu wissen, „wie das mit dem Gehalt letztlich umgesetzt wurde“.
Kaum wurden die Vorwürfe aus dem Akt publik, stellte das Finanzministerium klar, dass es 2016 keine Gehaltserhöhung gegeben habe, ihre Entlohnung habe stets dem Besoldungsschema im öffentlichen Dienst entsprochen. Erst 2018 gab es eine Erhöhung, weil T. damals offenbar neue Aufgaben übernahm.
In seiner Stellungnahme weist Kurz-Anwalt Suppan darauf hin, dass Schmid damals noch einmal zu diesem Faktum einvernommen wurde und seine Vorwürfe „vollständig relativieren musste“. Er sagte dann: „Eine Bevorzugung gegenüber anderen Mitarbeiten hat Kurz explizit nicht verlangt. Das war auch nicht seine Art.“
Suppans Fazit: Schmid habe einen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwurf erhoben, der nach Bekanntwerden umgehend widerlegt worden sei. In der Hoffnung zumindest seine Glaubwürdigkeit zu retten, habe er seine Aussagen relativiert und abgeändert.
Und der Anwalt zitiert aus dem Handbuch zur Kronzeugenregelung, in dem genau so ein Verhalten als Beispiel angeführt wird, wie sich jemand als Kronzeuge disqualifiziert. Darin heißt es: „Die angebotenen Informationen können umgehend als falsch widerlegt werden.“
2. „Vollgas“ bei katholischer Kirche
Den nächsten Fall führt Suppan als Beispiel dafür an, dass Schmid „immer wieder mit falschen Informationen operiert und seine Aussage oftmals situationselastisch an die Vorhalte der WKStA anpasst bzw. seine Aussagen ändert, wenn ihm (meistens öffentlich) die Unrichtigkeit seiner Aussagen nachgewiesen werden könnte“, wie es in der Stellungnahme heißt.
Beim Faktum „katholische Kirche“ lautet der Vorhalt, dass Kurz Schmid 2019 angewiesen haben soll, gegenüber Kirchenvertretern „Vollgas“ zu geben, weil diese die damalige türkis-blaue Regierung wegen ihres Vorschlags zur Sicherungshaft kritisiert haben. Schmid habe den Zusammenhang drei Mal geleugnet und erst nach Vorlage seiner Chats gemeint, er müsse seine Aussage revidieren, weil jetzt „die Erinnerung wiederkommt“, schreibt Anwalt Suppan.
3. Sobotka und das Mock Institut
Auch beim Faktum „Alois Mock Institut“, in dem Schmid den früheren Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka belastete, seien die Aussagen Schmids umgehend widerlegt worden, schreibt Suppan.
Schmid behauptete damals, Sobotka habe wegen einer Steuerprüfung interveniert. Das zuständige Finanzamt und die Steuerberatungskanzleien bestätigten aber, dass im von Schmid angegebenen Zeitraum 2014 bis 2019 keine Steuerprüfung …read more
Source:: Kurier.at – Politik