Fake-Wirtshausbriefe: FPÖ erspart „Tagespresse“ über 60.000 Euro

Politik

Die FPÖ Niederösterreich hat die Frist zur Veröffentlichung des OGH-Urteils verstreichen lassen.

Die Fake-Wirtshausbriefe kommen der Tagespresse weniger teuer als gedacht. Im Februar hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) geurteilt, dass es sich bei den vom satirischen Onlinemedium im Namen der FPÖ NÖ versendeten Briefen um eine „bewusste Täuschung“ gehandelt habe und eine „irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung“ vorlag.

Der Tagespresse drohten durch das Urteil Kosten in Höhe von über 100.000 Euro. Der größte Brocken davon – über 60.000 Euro – ist auf Urteilsveröffentlichungen in den Printausgaben der NÖN und den Bezirksblättern zurückzuführen.

Die Einschaltkosten hätte die Tagespresse der FPÖ NÖ ersetzen müssen. Doch die FPÖ NÖ ließ die vierwöchige Frist (bis 6. März) zur Urteilsveröffentlichung verstreichen. „Damit ’schenkt‘ sie uns 62.757 Euro“, teilte Tagespresse-Chef Fritz Jergitsch der APA mit. Denn allfällige Forderungen im Zusammenhang mit einer Urteilsveröffentlichung seien somit nicht mehr exekutierbar. Bei „NÖN“ und „Bezirksblättern“ würden bisher keine Buchungen der FPÖ vorliegen. Die FPÖ NÖ reagierte bisher nicht auf APA-Anfrage.

Auslöser für den Rechtsstreit waren im April 2023 im Namen und mit Logo der FPÖ versandte Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. Diese Schreiben nahmen die von den Freiheitlichen forcierte „Wirtshausprämie“ aufs Korn. Die Rede war darin von einer neu geschaffenen „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“. Als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wurde neben einer „Panierquote“ u.a. eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ angeregt, die etwa ein „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder ein „Gabalier-Fleischlaberl“ aufweisen könne.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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