
Die WKStA hat vor drei Wochen ihre Stellungnahme zu den Rechtsmitteln der Verteidiger abgegeben. Das OLG könnte noch vor dem Sommer eine Entscheidung treffen, wird spekuliert.
Seinen Schuldspruch wegen Falschaussage im Februar des Vorjahres hat Ex-Kanzler Sebastian Kurz als „sehr ungerecht“ empfunden. Zum Glück aber gebe es in einem Rechtsstaat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sagte er da. Und das taten er und sein mitangeklagter Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli auch.
Die Berufungen wegen Schuld, Strafe und Nichtigkeit liegen aktuell beim Oberlandesgericht (OLG) Wien. Wann es zu einer Entscheidung kommt ist laut einem Sprecher offen. Spekuliert wird, dass es noch vor dem Sommer so weit sein könnte. Zuversichtlich macht, dass es kürzlich einen entscheidenden Schritt in der Causa gegeben hat.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Stellungnahme zu den Rechtsmitteln beim OLG abgeliefert, die nun geprüft wird. Auch die Verteidiger bekommen die Stellungnahme und dürfen sich dazu äußern. Dass sie das tun, davon ist auszugehen.
Dabei hat Kurz‘ Anwalt Otto Dietrich in den von ihm eingebrachten Rechtsmitteln (150 Seiten plus Anhänge, insgesamt 600 Seiten) schon recht ausführlich argumentiert, warum der Schuldspruch aus seiner Sicht falsch sei. Ein Kernpunkt ist aus seiner Sicht, dass gar keine Falschaussage vorliegt, weil man in einem parlamentarischen U-Ausschuss – anders als bei einer Aussage vor Gericht – nicht vollumfänglich aussagen müsse. Sprich: Einzelheiten zu verschweigen, sei kein Verbrechen. Bei den inkriminierten Aussagen des Ex-Kanzlers ist es damals, im Juni 2020, um seine Rolle bei der Einrichtung der Staatsholding ÖBAG gegangen.
Welche Optionen gibt es?
Kurz wurde damals am Straflandesgericht Wien in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, Bonelli zu sechs Monaten. Beim OLG, der in einem Dreiersenat entscheidet, gibt es jetzt folgende Optionen:
Das Urteil des Straflandesgerichts wird bestätigt.
Das Urteil wird zwar bestätigt, aber die Strafe gemildert.
Die Schuldsprüche werden in Freisprüche umgewandelt.
Die Urteile werden als mangelhaft beurteilt, aufgehoben und ans Straflandesgericht zurückverwiesen.
Sollte sich bei den Beratungen des OLG-Senats herausstellen, dass die Urteile auf „schwerwiegenden Fehlern“ beruhen, dann können sie auch gleich aufgehoben werden – ohne öffentlicher Verhandlung. Ansonsten dürfte eine solche, wie erwähnt, noch vor dem Sommer stattfinden.
Source:: Kurier.at – Politik