
Am deutlichsten sagte es zuletzt Johannes Pressl: Da immer mehr Gemeinden mit ihren Ausgaben Schwierigkeiten hätten, sei es nun an der Zeit, bei der Gesundheitsversorgung klare Verhältnisse zu schaffen. Und deshalb schlug der Präsident des Gemeinebundes vor, dass sich die Kommunen nun gänzlich aus der Spitalsfinanzierung zurückziehen – weil, wie Pressl, befundet, schon „sehr viele Spieler am Spielfeld sind“.
Wie vielfach moniert, laboriert das Gesundheitswesen an der Schwäche, dass viele verschiedene Zahler – Bund, Länder und Gemeinden wie auch die Krankenversicherungen – mitreden, damit mit entscheiden – und die Entscheidungen damit nicht unbedingt im Sinne aller in der ganzen Republik Betroffenen, sondern entlang von Partikularinteressen erfolgen. Eines der simpelsten Beispiele: Die Bundesländer planen ihren Bedarf an Spitälern und Gesundheitseinrichtungen ohne überregional zwingende Vorgaben, was zuletzt in einem Finanzierungsstreit zwischen Wien und den angrenzenden Ländern gipfelte (Stichwort: Gastpatienten).
Bundeskanzler Christian Stocker hat schon vor geraumer Zeit davon gesprochen, dass das Gesundheitssystem künftig „aus einer Hand“ finanziert werden soll.
Doch obwohl am Dienstag eine hochkarätige Gruppe im Kanzleramt zusammentrat (neben der Regierung waren auch Ländervertreter sowie die Präsidenten von Gemeinde- und Städtebund vor Ort), wurde vorerst nur ein Fahrplan verabschiedet, wie das Gesundheitssystem künftig besser werden soll.
Was also wurde an diesem Dienstagnachmittag paktiert?
Ab 2027 soll es ein bundesweit einheitliches System zur Patientenlenkung geben, damit alle Patientinnen und Patienten am richtigen Ort zur richtigen Zeit die passende medizinische Versorgung erhalten und die Wartezeiten deutlich verkürzt werden.
Ganz allgemein hat man sich darauf verständigt, die Bürokratie im Kassenarztwesen zu reduzieren, einen einheitlichen Leistungskatalog (für ärztliche Leistungen, Anm.) zu schaffen und auch einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag für die Ärzte einzurichten.
Zudem solle das Dienst- und Besoldungsrecht in Österreich bei Ärzten harmonisiert und die prinzipielle Feststellung getroffen werden, dass Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums vorrangig dem öffentlichen System zur Verfügung stehen sollen.
Eine Expertengruppe erarbeitet 3 Umsetzungsoptionen für die Bündelung der Finanzierungsströme sowie Struktur- und Kapazitätsplanung. Dabei soll im Rahmen einer Strukturreform der niedergelassene, stationäre und ambulante Bereich verschränkt werden.
Source:: Kurier.at – Politik



