Gewessler für weisungsfreien Rechtsdienst

Politik

Klimaschutzministerin: „Es ist im Endprodukt dann oft so, dass an Rechtsinterpretation das rauskommt, was der ÖVP passt“ . Rechtsexperte Obwexer: „Gewesslers Forderung ist bereits erfüllt“.

Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat sich für einen weisungsfreien Rechtsdienst ausgesprochen. Nachdem sie am Montag für das EU-Renaturierungsgesetz gestimmt hatte, handelte sie sich eine Anzeige des Koalitionspartners ein. Die ÖVP stützte sich dabei auf die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes. Nur: „Wir haben einen Verfassungsdienst, der dem Kanzleramt weisungsunterworfen ist“, so Gewessler. Laut dem Experten Walter Obwexer ist ihre Forderung aber bereits erfüllt.

Die ÖVP argumentierte ihre Anzeige wegen Amtsmissbrauchs auch mit einer entsprechenden Information des im Kanzleramt ansässigen Verfassungsdienstes. Dass dieser der ÖVP recht gebe, wundere die grüne Ministerin nicht: „Beim Verfassungsdienst arbeiten viele hochkarätige Juristen, aber sie arbeiten dort nicht unabhängig. Wir haben einen Verfassungsdienst, der dem Bundeskanzleramt weisungsgebunden ist und es ist im Endprodukt dann oft so, dass an Rechtsinterpretation das rauskommt, was der ÖVP passt.“ Wenn man einen Rechtsdienst haben wolle, „sollten wir ihn stärken und weisungsfrei stellen“, so Gewessler im Ö1-Journal am Samstag.

Kritisch sieht Gewessler, dass gegen das Renaturierungsgesetz von Anfang an „mit Halbwahrheiten agitiert worden ist“. Diese „Kampagne“ hätte man als solche benennen, und schon früher dagegen vorgehen sollen.

Gewessler ist jedenfalls überzeugt: „Ich habe mich rechtskonform verhalten“. Sie habe sich „umfassende juristische Expertise“ geholt, und mit Gutachten versichert, dass dieser Weg rechtskonform möglich sei. „Ich habe am Ende nichts anderes gemacht, als viele ÖVP-Minister vor mir“. Scharf zurückweisen wolle sie einen Vergleich mit Herbert Kickl. Der FPÖ-Chef sagte vor wenigen Jahren einmal, das Recht müsse der Politik folgen. „Herbert Kickl ist ein rechter Demagoge“. Gewessler hingegen sei bei der Abstimmung „nicht vor meiner Verantwortung davongelaufen“.

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Zweifel an der Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, auf den sich die ÖVP im Streit um das EU-Renaturierungsgesetz beruft, ließ auch Vizekanzler und Grünen-Bundessprecher Werner Kogler beim Bundeskongress seiner Partei erkennen. Es könne „nicht das alleine der Mittelpunkt des Sonnensystems“ sein, „und kein Gott darf daneben akzeptiert werden“, spottete er in seiner Bewerbungsrede für die grüne Spitzenkandidatur für die Nationalratswahl. Er nehme aber auch den Regierungspartner ernst, betonte er: „Es ist möglich, das auch anders zu sehen.“

Dem gegenüber stellte sich am Samstagabend der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Walter Obwexer. In einem Schreiben an die APA führte er aus, dass die Weisungsgebundenheit des Verfassungsdienstes lediglich das „Ob“, nicht aber das „Wie“ betreffe. 

„Objektiv zu beantworten“

Dass Kanzleramt kann demnach dem Verfassungsdienst zwar vorgeben, eine bestimmte Rechtsfrage innerhalb einer bestimmten Frist zu prüfen, nicht aber, welches Ergebnis dabei herauskommen soll. Der Verfassungsdienst habe „jede ihm gestellte Rechtsfrage auf der Grundlage des geltenden Rechts und im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung objektiv zu beantworten“. Die Antworten des Rechtsdienstes sollen der Regierung bei anstehenden Entscheidungen als Grundlage dienen und im Falle eines Gerichtsverfahrens auch halten.

Inhaltlich sei der Verfassungsdienst sowohl weisungsfrei als auch unabhängig, betonte Obwexer. Organisatorisch müsse er weisungsgebunden sein, „weil er ja nicht völlig autonom arbeiten und nach eigenem Ermessen spannende Rechtsfragen beantworten kann“. Für den Juristen folgt daraus: „Die von Bundesministerin Gewessler beschriebene Weisungsgebundenheit des Verfassungsdienstes trifft auf dessen inhaltliche Arbeit …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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