Inseratencausa: Republik will rund drei Mio. Euro Schadenersatz

Politik

Republik schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an und – vorerst richtet sich Antrag aber nur gegen Thomas Schmid, Johannes Pasquali und Sabine Beinschab. (Noch) keine Forderungen an Sebastian Kurz und die ÖVP.

Die Republik schließt sich im Strafverfahren zur Inseratencausa als Privatbeteiligte an und macht damit Schadenersatzforderungen gegen Thomas Schmid, Johannes Pasquali und Sabine Beinschab geltend. 

Gegen die ÖVP und ihren einstigen Parteichef Sebastian Kurz, die ebenfalls in den umfangreichen Ibiza-Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) strafrechtlich beschuldigt werden, erhebt die Republik keine zivilrechtlichen Ansprüche.

Der Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, begründete auf APA-Anfrage die Anspruchserhebung mit dem nun vorliegenden Ergebnis der 2021 im Finanzministerium eingeleiteten internen Untersuchungen. 

Aus diesen sei unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der WKStA abzuleiten, dass von bestimmten Personen Geschäfte abgeschlossen worden seien, durch die die Republik geschädigt wurde und zu denen diese Personen gesetzlich nicht befugt waren.

2,75 Millionen Euro Schadenersatz

Veröffentlicht hatte den Privatbeteiligtenanschluss der Republik im Strafakt Falter-Chefredakteur Florian Klenk auf dem Kurznachrichtendienst X. In der sogenannten Inseratencausa, die Teil des Ibiza-Ermittlungen der WKStA ist, tritt die Meinungsforscherin Beinschab als Kronzeugin auf. Von ihr fordert die Finanzprokuratur als „Anwältin und Beraterin der Republik“ 287.400 Euro. 

Bei Schmid, der einst Generalsekretär im Finanzministerium war, und Pasquali, ehemals Leiter der Kommunikationsabteilung im Finanzressort, werden 2,75 Mio. Euro samt möglicher Zinsen als Schaden eingefordert.

Umfragen mit Steuergeld finanziert

Die Finanzprokuratur behält sich ausdrücklich die Geltendmachung weiterer Ansprüche bzw. die Ausdehnung von Ansprüchen vor. Vorerst nicht betroffen sind weitere Beschuldigte im von der WKStA geführten Strafverfahren. Die mit dem Privatbeteiligtenanschluss erhobenen zivilrechtlichen Ansprüche werden auf den „gesetzwidrigen Abschluss von Rechtsgeschäften zu Lasten der Republik Österreich“ gestützt. Die Anspruchserhebung kann sich auch auf die Geständnisse Schmids und Beinschabs berufen.

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In der sogenannten Inseraten- und Umfrage-Affäre der ÖVP laufen seit 2021 Ermittlungen der WKStA. Der Vorwurf: Mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien sollen Umfragen bezahlt und in Medien platziert worden seien. Profitiert haben sollen davon Ex-Kanzler Kurz und die ÖVP. Die Ermittlungen basieren u.a. auf Auswertung von Handy-Chats, aber auch auf den Aussagen von Schmid.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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