Justiz: Sparkurs angesichts hoher Einnahmen „nicht hinnehmbar“

Politik
CEPEJ Studie

Jahr für Jahr hat die frühere Justizministerin Alma Zadić bei den Budgetverhandlungen ein dickes Plus für ihr Ressort herausschlagen können. Auf ihre Nachfolgerin Anna Sporrer kommen magere Zeiten zu. Die türkis-rot-pinke Regierung muss sparen – Details gibt es am Dienstag in der Budgetrede des Finanzministers im Parlament.

Gerade in der Justiz wäre ein Sparkurs für viele aber nicht nachvollziehbar. Schließlich ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem sich die Justiz selbst finanziert. So steht es in einer Studie des Europarates, die im Herbst veröffentlicht wurde. Österreich sticht mit dem höchsten Prozentanteil an Gerichtsgebühren relativ zum Justizbudget hervor – mit 117 Prozent. Deutschland hat 45 Prozent; der Median aller teilnehmenden Länder liegt bei 15 Prozent.

Allerdings: In der Studie wurde u. a. der Strafvollzug ausgelassen. Die CEPEJ (Commission for the Efficiency of Justice) kalkuliert im Grunde nur mit den Einnahmen und Ausgaben, die mit der Rechtsprechung zu tun haben – auch zur besseren Vergleichbarkeit zwischen den Staaten.

Erhöhung um 23 Prozent

Laut Justizministerium beträgt der Eigendeckungsgrad – wenn man alle Ausgaben berücksichtigt – im Vorjahr nur 45 Prozent. Was immer noch sehr hoch ist. Und heuer noch höher werden dürfte.

2024 betrugen die Einnahmen aus Gerichtsgebühren rund 1,05 Milliarden Euro. Mit 1. April wurden die Gebühren um 23 Prozent angehoben. Eine einvernehmliche Scheidung kostet jetzt 384 Euro (vorher 312) an Gerichtsgebühren. Bei einem Zivilverfahren mit einem Streitwert von 210.000 Euro fallen 7.661 Euro an (vorher 6.227).

„Nicht zum Stopfen von Budgetlöchern abzweigen“

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Die Erhöhung wird vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) heftig kritisiert. Sie bedeute „eine massive Einschränkung im Zugang zum Recht, sagt Präsident Armenak Utudjian: „Sein Recht durchzusetzen wird für weite Teile der Bevölkerung unleistbar.“

Der ÖRAK bleibt bei der Zählweise des Europarats (ohne Strafvollzug) und sagt, dass Gerichtsgebühren eine „versteckte Steuer“ seien, die die staatliche Gegenleistung übersteigen und ins allgemeine Budget fließen. 

Utudjian: „Diese Gebühreneinnahmen müssen dem Justizbetrieb zugutekommen und dürfen nicht zum Stopfen von Löchern im Bundeshaushalt abgezweigt werden.“

Angesichts der hohen Gebühren seien Einbußen in der Qualität, die jetzt durch ein Sparpaket drohen, „nicht hinnehmbar“, betont Utudjian. Die österreichische Justiz arbeite „äußerst effizient“ – auch das zeigt die CEPEJ-Studie: Österreich liegt in der „Disposition Time“ in erster Instanz – das ist die Zeit, die benötigt wird, um einen Fall abzuschließen – sowohl im Zivil, als auch im Straf- und im Verwaltungsrecht unter dem Median und auch unter Nachbar Deutschland.

KURIER Grafik

Spannend sind in der Studie auch die Erhebungen zum Personal: In Österreich kommen 4,3 Staatsanwälte auf 100.000 Einwohner; der Median liegt bei 11,2.

Bei den Rechtsanwälten liegt Österreich mit einem Wert von 76,7 auch weit unter dem Median, wohingegen Deutschland mit 195,8 hervorsticht.

200 fehlende Stellen

Bei den Berufsrichtern ist Österreich – zumindest laut dieser Studie – mit 29,4 gut aufgestellt. Es gibt demnach deutlich mehr Richter als in anderen Ländern – aber offenbar immer noch zu wenig.

Die Richtervereinigung hielt dem Justizministerium erst kürzlich wieder deren eigene Bedarfsrechnung vor, wonach für heuer 177 Planstellen fehlen würden. Um den jüngsten Reformen gerecht zu werden, wären bis zu 200 Planstellen nötig, heißt es da.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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