
16 Jahre nach den ersten Ermittlungen im Verkauf der 60.000 Bundeswohnungen entscheidet sich am Dienstag vor dem OGH das Schicksal des einst beliebtesten Finanzministers.
Wer in den besonderen Saal will, der muss in den zweiten Stock des Justizpalastes: Über 38 Stufen aufwärts, bis zur Statue von Justitia mit goldenem Schwert und Gesetzbuch; dann links oder rechts vorbei, weitere 20 Treppen hinauf, und schließlich, nachdem man sich zur prächtigen Uhr gedreht hat, immer geradeaus: in dem zum Gerichtssaal umgebauten Festsaal des Obersten Gerichtshofs (OGH), fällen fünf Höchstrichter heute, Dienstag, eine jedenfalls historische Entscheidung.
21 Jahren nachdem rund 60.000 staatseigene Wohnungen privatisiert, sprich: verkauft worden sind, entscheidet der OGH darüber, ob bei der Versteigerung alles in Ordnung war – oder nicht.
2020 urteilte eine Wiener Strafrichterin nach nicht weniger als 169 Prozesstagen, dass eben nicht alles in Ordnung war, im Gegenteil: Die Versteigerung der Buwog-Wohnungen um 961 Millionen Euro erschien Richterin Marion Hohenecker und den Schöffen manipuliert.
Die Konsequenz: der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser bekam als Hauptangeklagter acht Jahren Gefängnishaft, Trauzeuge Walter Meischberger sieben, dessen Geschäftspartner Peter Hochegger sechs Jahre. Grasser und Meischberger haben das Urteil nie akzeptiert und angefochten. Und gemeinsam mit sieben anderen Verurteilten fand man sich deshalb vor dem Höchstgericht wieder.
Vergangene Woche haben Grasser, sein Trauzeuge Meischberger und drei weitere Angeklagte zwei Tage im Justizpalast zugebracht, um die Einsprüche gegen das Urteil vorzubringen.
Wie der Fünfersenat heute entscheidet, das ist völlig offen. Die Urteile können bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Doch es gibt zumindest Hinweise dafür, dass die Schuldsprüche halten.
An der Verhandlung nehmen nämlich nicht nur fünf OGH-Richter, die Angeklagten und deren Rechtsanwälte teil. Auch Österreichs oberste Staatsanwaltschaft, die Generalprokuratur, ist mit dabei. Und sie hat vorab ein Gutachten („Croquis“) vorgelegt, dem der OGH in der Regel folgt, und das im Wesentlichen die Bestätigung der gefällten Urteile empfiehlt.
Die Rechtssache ist im Kern folgende: Ehe 2004 die 60.000 Wohnungen zum Preis von 961 Millionen Euro an die Immofinanz verkauft worden sind, hat Walter Meischberger exakt jene Summe an die Immofinanz weitergegeben, die der Konkurrent, die CA Immo, maximal bereit gewesen wäre auszulegen. Der Wert: 960 Millionen Euro.
Tatsächlich ging die Sache am Ende knapp, man könnte sagen: auffallend knapp aus: 961 zu 960 Millionen Euro.
Ein Zufall? Nicht für Gericht. Für Richterin und Schöffen gilt der Tatplan als erwiesen. Auch deshalb, weil der Zuschlag für die Immofinanz eine Provisionszahlung von 9,61 Millionen Euro an Meischberger und seinen Geschäftspartner Peter Hochegger ausgelöst hat. Und von der sollen neben den beiden Genannten auch Immo-Experte Ernst Karl Plech und ein Vierter, Karl-Heinz Grasser, profitiert haben.
Für Anklagebehörde und Gericht ist ausreichend erwiesen, dass es nur eine Person geben kann, von der Meischberger das maximale Gebot der CA Immo verraten bekommen hat, nämlich: Karl-Heinz Grasser.
Bei ihrem Auftritt am Freitag versicherten der Ex-Politiker und sein Trauzeuge, dass dieses Gespräch unter Freunden so nie passiert ist. „Ich will ihnen aus tiefstem Herzen sagen: Ich habe ein reines Gewissen!“, sagte Grasser. Und auch Meischberger bestritt, je mit Grasser über die Buwog oder deren Verkauf geredet zu haben. Er habe Zeit der Ermittlungen und des Prozesses …read more
Source:: Kurier.at – Politik