
Ein Gericht in Paris verurteilte die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) am Montag wegen Veruntreuung von EU-Geldern.
Im Prozess gegen die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen wegen einer möglichen Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament wurde am Montag das Urteil gefällt. Le Pen wurde schuldig geprochen.
Zentraler Vorwurf war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt ist es um knapp sieben Millionen Euro gegangen.
Das Urteil des Gerichts in Paris gilt als entscheidend für die Zukunft der rechtspopulistischen Politikerin.
Die Anklage hatte neben einer Haft- und Geldstrafe nämlich einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen gefordert – in dem Zeitraum könnte sie nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.
Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig sofort nach dem Urteilsspruch in Kraft zu setzen, und nicht erst nach einem rechtskräftigen Entscheid in höherer Instanz. Dies würde Le Pens geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 blockieren. Bis zum Ende der Wahlperiode könnte sie aber als Abgeordnete im Parlament bleiben. Ob das Gericht dieser Sicht folgt, steht in Kürze fest.
Source:: Kurier.at – Politik