
Es soll verhindert werden, dass Begehren nur eingebracht werden, um den Kostenersatz zu kassieren.
Es ist eine Reform, die auf den ersten Blick sinnvoll erscheint: Seit 2018 müssen die Bevollmächtigten für Volksbegehren keine Drucksorten mehr vorbereiten. Die Eintragung kann seither online erfolgen.
Der Haken: Trotz der damit gesunkenen Kosten bleibt die Höhe der Entschädigung gleich. Die Einbringung eines Volksbegehrens kostet aktuell 3.421,50 Euro. Erreicht man mehr als 100.000 Unterschriften, erhält man das Fünffache retour, also 17.107,50 Euro. Ergibt im Idealfall einen Gewinn von mehr als 13.000 Euro.
Das war wohl mit ein Grund, dass seither die Zahl der Begehren explodierte. Bewegte sie sich davor jährlich im niedrigen einstelligen Bereich, waren allein im Vorjahr 14 am Start.
Am Montagabend endete die Eintragungswoche für gleich drei Volksbegehren. Ausreichend Unterschriften (119.368) erhielt eine Initiative gegen die ORF-Haushaltsabgabe. Gescheitert sind ein „Autovolksbegehren“ – und eines, das sich passenderweise für ein Bereicherungsverbot für Volksbegehren-Initiatoren einsetzte.
Dass inhaltliche Anliegen oft eine untergeordnete Rolle spielen dürften, zeigen skurrile Beispiele. So brachte 2020 eine Gruppe je ein Volksbegehren für und gegen den Nichtraucherschutz ein.
Zwei mögliche Varianten
Jetzt wird der Ruf nach einer Reform immer lauter. „Die Höhe der Entschädigung war noch gerechtfertigt, als für die Verantwortlichen noch hohe Porto- und Kopierkosten angefallen waren“, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zum KURIER. Im Raum steht nun eine Senkung der Pauschale oder ein Ersatz der tatsächlichen Kosten. Gegen die zweite Variante hegt der türkise Mandatar Bedenken: „Sie könnte zu rechtlichen Streitigkeiten führen, was genau die tatsächlichen Kosten sind. Damit könnten wir ein Bürokratiemonster schaffen.“
Laut Gerstl wäre es wichtig, dass ein Kompromiss zwischen niedrigen Zugangshürden und geringen Missbrauchsmöglichkeiten gefunden wird – und zwar im Konsens zwischen allen Parlamentsparteien.
Konsens in Reichweite
Dieser dürfte sich erzielen lassen, zeigen sich doch alle Fraktionen offen. „Wir waren immer gesprächsbereit“, heißt es etwa aus dem SPÖ-Klub. Dort kann man sich auch weitergehende Reformen vorstellen. Etwa, dass nach besonders erfolgreichen Volksbegehren automatisch ein Hearing im Parlament stattfindet. „Wir stehen einer Reform mit Augenmaß offen gegenüber – wir müssen aber sicherstellen, dass es weiterhin einen angemessenen Kostenersatz gibt“, heißt es auch bei den Neos.
„Für uns ist es selbstverständlich, dass den Initiatoren wie bisher ein gewisser Kostenersatz zukommen soll, wenn Kosten anfallen. Gleichzeitig dürfen Volksbegehren keine Einnahmequelle von einigen wenigen sein“, sagt die grüne Justizsprecherin Alma Zadić.
Auch bei der FPÖ zeigt man sich grundsätzlich gesprächsbereit, „wir werden aber keine Maßnahmen unterstützen, die eine Schwächung der Direkten Demokratie begründen“.
Geht es nach Gerstl, könnte es schon im Herbst eine Neuregelung geben. Ansonsten könnte das Thema auch im geplanten Konvent behandelt werden, der 2026 starten soll.
Source:: Kurier.at – Politik