Nach Kurz-Schuldspruch: Warum es noch immer keinen Berufungs-Termin gibt

Politik

Für den Ex-Kanzler heißt es bis zur rechtskräftigen Erledigung Abwarten. Kurz hatte nach der Verurteilung vor 11 Monaten volle Berufung angemeldet.

Vor knapp elf Monaten – am 23. Februar 2024 – ist der ehemalige Bundeskanzler und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz am Wiener Landesgericht wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er volle Berufung angemeldet. Ob den Rechtsmitteln Folge gegeben wird, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Termin gibt es dafür noch keinen, wie OLG-Sprecherin Susanne Lehr auf APA-Anfrage mitteilte.

Diese Verzögerung ist insofern erklärbar, als die Rechtsvertreter von Kurz und des mitangeklagten und -verurteilten Kurz-Vertrauten Bernhard Bonelli ihre schriftlich ausgeführten Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe erst am 8. bzw. 9. Juli beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht hatten. Bonelli hatten wegen Falschaussage sechs Monate auf Bewährung ausgefasst. Vorlegen konnte der zuständige Richter die Rechtsmittel der beiden dem OLG erst, nachdem über zahlreiche formale Vorbringen entschieden war, die teilweise in die Instanz gingen.

So hatten die Verteidiger hunderte Protokollberechtigungen beantragt, denen teilweise stattzugeben war. Sie betrafen nicht nur einzelne sinnentstellende Passagen, die irrtümlich ins Protokoll Eingang gefunden hatten, sondern in einer Fülle von Fällen bloße Tippfehler und Buchstaben- und Wortauslassungen bzw. -verdreher. Auch ein unrichtig protokollierter Titel – ein DDr. wurde fälschlicherweise als Mag. verschriftlicht – wurde gerügt. Strittig waren außerdem die Gebühren eines Russisch-Dolmetschers.

Rechtsmittel seit 21. November beim OLG Wien

Nachdem sämtliche formalrechtlichen Einlassungen der Verteidigung rechtskräftig entschieden waren, konnten deren Rechtsmittel am 21. November dem OLG zur Bearbeitung übermittelt werden. Nun muss ein Senat darüber entscheiden, ob ihnen Berechtigung zukommt oder die erstinstanzliche Verurteilung von Ex-Kanzler Kurz hält.

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Der Schuldspruch betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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