Verdacht der Falschaussage und der NS-Wiederbetätigung. Statements von FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz sorgen bei ÖVP für Aufregung.
Das Parlament hat am Mittwoch die Auslieferung von gleich vier FPÖ-Mandataren, darunter auch von Klubobmann Herbert Kickl, beschlossen. Den entsprechenden Anträgen haben alle Fraktionen außer der FPÖ zugestimmt.
Bei Kickl geht es um den Vorwurf der Falschaussage im April im U-Ausschuss – unter anderem im Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten während seiner Zeit als Innenminister.
Verdacht der Wiederbetätigung
Gegen die drei Abgeordneten Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth will die Staatsanwaltschaft wiederum wegen des Verdachts der Wiederbetätigung ermitteln. Die drei hatten im September an der Beerdigung des ehemaligen FPÖ-Politikers und Burschenschafters Walter Sucher teilgenommen. Dabei soll das von der SS als „Treuelied“ verwendete Lied gesungen worden sein.
In der Debatte um die Anträge geriet einmal mehr Nationalratspräsident Walter Rosenkranz ins Schussfeld. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl kritisierte mit Verweis auf entsprechende Medienberichte, dass Rosenkranz den Antrag zur Auslieferung Kickls nicht umgehend wie vorgeschrieben an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet, sondern in seinem Büro liegengelassen hätte.
Dies sei faktenwidrig, so Rosenkranz. Er kündigte entsprechende Gerichtsverfahren an, die das belegen würden. Er bot Gerstl an, sich zu entschuldigen.
ÖVP empört
Die ÖVP reagiere empört: „Ich bin fassungslos, dass Sie einem Abgeordneten mehr oder weniger unverhohlen mit einem Gerichtsverfahren drohen“, so Generalsekretär Christian Stocker. Dies sei ein skandalöses Amtsverständnis.
Rosenkranz fühlt sich missverstanden: „Es geht um rein medienrechtliche Verfahren, die mit Gerstl nichts zu tun haben.“
Source:: Kurier.at – Politik