Neue Machtverteilung: Was im Staate Österreich reformiert werden muss

Politik

Die Regierung plant, die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu ändern. Was wäre eigentlich sinnvoll?

Das Vorhaben findet sich auf Seite 123 des Regierungsprogramms, und es ist – zumindest was die Formulierung angeht – ein wenig hölzern umschrieben: Von der „Abhaltung eines Verfassungskonvents“ sprechen ÖVP, SPÖ und Neos in ihrem Koalitionspakt.

Sinn und Zweck dieser Übung: Die Grundrechte und deren Schutz sollen auf die Höhe der Zeit gebracht werden; und vor allem sollen die bisweilen verworrene Macht-Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entflochten werden, vor allem in den Bereichen „Energie, Gesundheit und Bildung“.

Dass der österreichische Bundesstaat schlanker, man könnte auch sagen: bürgernäher und cleverer, aufgestellt werden kann, darüber waren sich Anfang der Woche auch die Teilnehmer eines Arbeitsgesprächs im Kanzleramt einig. Zumindest nach außen hin.

Was also wäre zu tun, wo liegen die Probleme bei der Aufgabenaufteilung im Argen?

Michael Getzner beschäftigt sich an der Technischen Universität Wien mit Fragen der Infrastrukturpolitik. 

Er sieht zwei große Bereiche, in denen eine Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geboten wäre.

Der eine ist alles, was mit den Fragen von Klimawandel, Klimaveränderung und der Anpassung an selbige zusammenhängt.

„Österreich hat zahlreiche Verpflichtungen beim Klimaschutz, bei Schutzgebieten, etc. übernommen“, sagt Getzner zum KURIER. 

Ein Beispiel ist die zwischen ÖVP und Grünen zuletzt umstrittene Renaturierungsverordnung. „Wie diese konkret in Gemeinden, Bezirken und Ländern umgesetzt werden wird, ist offen und sehr von den handelnden Personen abhängig.“

Noch deutlicher wird der Handlungsbedarf bei Projekten wie dem Heizkessel-Tausch. „Versuchen Sie einen Installateur zu finden, der sich im Detail auskennt, wie ein Heizkessel in allen neun Bundesländern rechtskonform getauscht wird. Das ist ausnehmend schwierig“, sagt Getzner.

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Allein die Tatsache, dass sich Österreich bei Fragen von Heizsystemen oder der Bauordnung neun verschiedene Systeme leiste, sei teuer und unklug, weil etwa Unternehmer weder die Zeit noch die finanziellen Mittel hätten, alle neun Rechtssysteme zu kennen. 

Getzners zweites Anliegen ist die Raumordnung.

Derzeit obliegt die Frage, wie welche Fläche in einer Gemeinde gewidmet wird, grosso modo der Gemeinde selbst.

Für den Infrastruktur-Experten ist das ohne nachweisbaren Nutzen. „Die Tatsache, dass Österreich beim Bodenverbrauch und der Versiegelung von Flächen in der Spitzengruppe liegt, ist der deutliche Beweis, dass die Gemeinden in diesem Bereich eben nicht effizient planen.“ 

Die Zersiedelung sei nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell ein Problem. Infrastruktur wie Straßen, Kanal- oder Stromanbindung  seien kostenintensiv. Und hier wiederum handle es sich um öffentliches Geld, das der Gemeinde an anderer Stelle fehle.

Getzners Vorschlag wäre, in einem ersten Schritt die Aufsicht der Länder zu intensivieren. „Wenn man den Gemeinden die Kompetenz zur Flächenwidmung nicht gänzlich nehmen will, sollte man für eine stärkere Aufsicht des Landes oder der Landesregierung sorgen“, sagt Getzner. 

Steuerhoheit

Ein durchaus kontroverses Thema wirft Peter Bußjäger, Uni-Professor aus Innsbruck und Direktor des Instituts für Föderalismus, in die Diskussion: „Man sollte überlegen, den Bundesländern mehr Steuerhoheit einzuräumen. Das ließe sich sogar ohne eine Zweidrittel-Mehrheit ändern“, sagt Bußjäger zum KURIER. 

Derzeit ist es – vereinfacht gesagt – so, dass das Finanzministerium die Steuern für Bund, Länder und Gemeinden einhebt, um sie danach gerecht auf alle Ebenen aufzuteilen (Finanzausgleich, Anm.). Bußjäger plädiert dafür, den Ländern bei Massensteuern eine Freiheit …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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