Mit dem Amalgam-Verbot ab 1. Jänner ist eine Neuordnung der Finanzierung der Füllungen notwendig. Darüber gerieten sich nun Kassen und Zahnärzte in die Haare. Die wichtigsten Infos für Patienten.
Im Streit um die Finanzierung von Zahnfüllungen, der sich aus dem EU-weiten Amalgamverbot mit 1. Jänner 2025 entsponnen hat, hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ihr Angebot an die Zahnärztekammer nachgebessert. Damit soll doch noch eine kassenärztliche Versorgung der Patienten ab Jahresbeginn ermöglicht werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Warum kommt es zu einem Amalgam-Verbot?
Füllungen aus Amalgam enthalten giftiges Quecksilber und werden daher seit vielen Jahren als Gesundheitsrisiko betrachtet. Seit 2018 ist ihr Einsatz bereits bei Schwangeren und Kindern nicht mehr erlaubt. Nun folgt ein generelles EU-weites Verbot.
Wie kam es zum Streit zwischen ÖGK und Zahnärzte?
Die Unstimmigkeiten entzündeten sich an der Frage, welche Amalgam-Alternative von den Kassen bezahlt werden soll. Geht es nach den Zahnärzten, soll ausschließlich die Versorgung mit Glasionomerzement (GIZ) von den Kassen erstattet werden. Alles andere – etwa Komposit-Materialien („Kunststofffüllungen“) – wollen die Zahnärzte weiter wie bisher als Privatleistung mit beliebig hoher Preisgestaltung verrechnen.
Eine wichtige Einnahmequelle für die Ärzte, die darüber klagen, dass für andere zahnmedizinische Leistungen die Kassen-Honorare so niedrig sind, dass sie kaum kostendeckend arbeiten können. Weshalb der Großteil der Zahnärzte seit Jahren die Kassenleistungen mit Privatleistungen quersubventioniert.
In den Augen der ÖGK ist das Material GIZ aufgrund schlechterer Qualität und Haltbarkeit hingegen nur eingeschränkt verwendbar. Dort setzt man vielmehr auf Alkasit als Amalgam-Alternative. Man habe damit in den eigenen Zahngesundheitszentren gute Erfahrungen gemacht, heißt es. Die Ärzte befürchten nun einen Verlust an Privathonoraren, wenn es eine hochwertige Versorgung als (vergleichsweise niedrig honorierte) Kassenleistung gibt.
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?
Am 8. November brachen die Zahnärzte die Verhandlungen mit der ÖGK ab. Das Angebot der Kasse, für den Amalgam-Ersatzstoff nur zehn Prozent mehr Honorar bezahlen zu wollen, sei für sie „wirtschaftlich unannehmbar“, dies würde zu massiven Einkommensverlusten führen.
Wie sieht das nachgebesserte Angebot der ÖGK aus?
Konkrete Details wollte ÖGK-Obmann Andreas Huss am Mittwoch nicht nennen. Der Tarif sei aber höher als jener in Deutschland und vergleichbar mit jenen in Finnland, Belgien oder Deutschland. Außerdem bietet Huss weitere Verhandlungstermine an.
Bei der Zahnärztekammer ist man zurückhaltend: Man habe „mehr als fünf Wochen nach dem letzten Verhandlungstermin mit der ÖGK ein Angebot von selbiger erhalten. Dieses Angebot stellt jedoch keine Verbesserung dar, sondern enthält exakt die von Herrn Huss über die Medien publizierten Vorschläge, die zum Abbruch aller Verhandlungen geführt haben. Im Bereich der Behandlung von Kindern, Schwangeren und Stillenden bedeutet er sogar eine Verschlechterung. Sobald ein verbessertes Angebot, welches im wirtschaftlichen Sinn akzeptabel ist, vorliegt, ist die Zahnärztekammer bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.“
Was kommt auf die Patienten zu, sollte es keine Einigung bis Jahresbeginn geben?
Sie müssten dann ihre Füllungen privat beim Zahnarzt bezahlen, können aber die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Diese erstattet einen noch zu definierenden Teil der Kosten.
Source:: Kurier.at – Politik