Der Ex-ÖVP-Intimus hat ein Geständnis abgelegt und bei Ermittlungen geholfen. Dafür belohnt ihn die WKStA mit dem schützenden Kronzeugenstatus. Wie es jetzt weitergeht.
Zwei Jahre hat es gedauert, jetzt steht die Entscheidung fest: Thomas Schmid wird Kronzeuge. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) heute, Donnerstag, in einer Aussendung mit.
Der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Chef der Staatsholding ÖBAG hat im Sommer 2022 bei der WKStA in mehreren Einvernahmen ein Geständnis abgelegt und dabei ÖVP-Politiker, darunter den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, und mehrere Unternehmer schwer belastet.
In der Aussendung der WKStA heißt es nun: „Die Prüfung eines etwaigen Kronzeugenstatus betreffend MMag. Thomas Schmid ist abgeschlossen. Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 209a StPO) wurde MMag. Thomas Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt.“
An „neuen Offenbarungen“, die ihn als Kronzeuge qualifiziert haben dürften, lieferte er der Ermittlungsbehörde sein Insider-Wissen über Inseratenvergaben im Boulevard und zu mutmaßlichen Interventionen in Steuerverfahren von René Benko und Siegfried Wolf.
Im November 2022 reichte er seinen Antrag auf die Kronzeugenregelung ein, kurz vor Ostern 2024 traf die WKStA dann eine Entscheidung und leitete ihren Vorhabensbericht an ihre Oberbehörden weiter.
Die Prüfung des Vorhabens dauerte bis jetzt an. Heute, Donnerstag, konnte die WKStA die Entscheidung öffentlich machen: Schmid wird der Kronzeugenstatus gewährt.
Die Vorgeschichte
Ursprünglich war gegen Schmid ab dem Sommer 2019, kurz nach Platzen der Ibiza-Affäre, wegen eines angeblichen türkis-blauen Deals rund um die Casinos Austria AG (Casag) ermittelt worden. Demnach wurde Peter Sidlo, damaliger FPÖ-Bezirksrat, Finanzvorstand der Casag; im Gegenzug soll sich die Novomatic eine Glücksspielnovelle erwartet haben. Auch Schmids Chefposten bei der Staatsholding ÖBAG soll Teil des Deals zwischen ÖVP und FPÖ gewesen sein.
Im November 2019 kam es unter anderem bei Schmid zu einer Hausdurchsuchung. Die Funde auf seinem Handy bzw. einem externen Speichergerät lösten bekanntlich eine Lawine an Ermittlungen aus und ließen im Oktober 2021 auch die sogenannte Inseratenaffäre (Stichwort Beinschab-Tool) platzen, in dessen Folge Kurz als Kanzler und ÖVP-Chef zurückgetreten ist.
Wie es für Schmid weitergeht
Bei Schmid kommt nun die Kronzeugenregelung zur Anwendung. Das heißt, dass die WKStA bis auf Weiteres von der Strafverfolgung zurücktritt und Schmid voraussichtlich nicht angeklagt wird. Weder wegen der Dinge, die ihm ursprünglich vorgeworfen worden waren, noch wegen der „neuen Sachverhalte“, die er gegenüber der WKStA offenbart hat.
„Voraussichtlich“ deshalb, weil die WKStA jederzeit wieder Ermittlungen aufnehmen kann. Etwa, wenn sich herausstellt, dass Schmid der Behörde etwas verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. Schmid muss zudem weiter kooperativ sein – er wird wohl bei einer Reihe von Prozessen als Zeuge aussagen müssen.
Läuft alles glatt, dann kommt er am Ende mit einer Diversion davon. Das heißt, dass er entweder ein Bußgeld zahlen oder Sozialstunden ableisten muss (der KURIER berichtete).
Nicht erspart bleiben wird Schmid aber ein zivilrechtliches Verfahren wegen Schadenersatz. Die Republik – vertreten durch die Finanzprokuratur – hat sich im Oktober als Privatbeteiligte im Verfahren zur Inseratencausa angeschlossen und Ansprüche in der Höhe von fast drei Millionen Euro angemeldet.
Source:: Kurier.at – Politik