
ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte des Finanzministeriums müssen wieder vor Gericht: Das Oberlandesgericht Linz hat die diversionellen Erledigungen, die das Linzer Landesgericht im Oktober beschlossen hat, aufgehoben.
Ausgangspunkt war eine Beschwerde gegen die Beschlüsse durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die die Behörde nach einer Weisung ihrer Oberbehörde einlegen musste. Das OLG gab dieser Beschwerde nun statt.
Der Prozess muss nun fortgesetzt werden – mit derselben Vorsitzenden des Schöffensenats, die ursprünglich die Diversion beschlossen hat.
Mehr in Kürze.
Source:: Kurier.at – Politik
(Visited 3 times, 1 visits today)



