An die 100 Dekrete hat Präsident Trump am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit unterzeichnet. Damit setzt er ein gewaltiges Zeichen, aber nicht mit allem wird er durchkommen.
Den Rekord hält Franklin D. Roosevelt. 3721 Executive Orders hat der frühere amerikanische Präsident während seiner 12-jährigen Amtszeit erlassen. Beim soeben abgetretenen US-Präsidenten Joe Biden waren es in den vergangenen vier Jahren 162, und Donald Trump brachte es in seiner ersten Amtszeit auf 220 Präsidialerlässe.
Dass der wiedergewählte Republikaner nun schon am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit an die hundert Dekrete unterschrieb, darf als politischer Paukenschlag gesehen werden. Er gibt eine Richtung vor, die möglichst schnell und ohne Widerstand eingeschlagen werden soll.
Bei einem Executive order handelt sich um einen schriftlichen Befehl des Präsidenten an die Bundesregierung, der nicht der Zustimmung des Kongresses bedarf. Die Befugnis zur Erteilung solcher Befehle ist in der amerikanischen Verfassung verankert, der besagt: „Die Exekutivgewalt liegt bei einem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.“
Diese Anordnungen reichen von dramatischen politischen Marksteinen wie Trumps Zustimmung zum Bau von zwei heftig umstrittenen Ölpipelines im Jahr 2017 bis hin zu profanen Anweisungen wie Barack Obamas Dekret, dass die Regierungsbehörden am 25. Dezember für einen halben Tag schließen dürfen.
Hin und Her beim Klima
An seinem ersten Tag im Amt am 20. Jänner 2021 hatte Biden eine Anordnung unterzeichnet, mit der er die USA wieder in das Pariser Klimaabkommen von 2015 holte, aus dem sein Vorgänger Trump formell ausgestiegen war. Nun hat Trump genau diesen Schritt wieder rückgängig gemacht – und die USA per Dekret wieder aus dem Klimaschutzabkommen hinausexpediert.
Das bedeutet: Ein US-Präsident kann das Dekret seines Vorgängers wieder per Dekret aushebeln. Auch der Kongress könnte ein Gesetz verabschieden, um die Executive Order außer Kraft zu setzen, doch der Präsident hat gegen dieses Gesetz immer noch sein Vetorecht. Um wiederum dieses Veto zu umgehen, müsste der Kongress zu einer Zweidrittel-Mehrheit kommen. Oder aber der Kongress stellt keine Geldmittel zur Verfügung, um das Dekret umzusetzen.
Präsidialerlasse sind also nicht unumstritten, weil sie die Zustimmung des Kongresses weitestgehend umgehen.
Mehr Möglichkeiten haben da schon Gerichte, die zumindest die Tragweite eines Dekrets einengen können. So gab es Klagen gegen Trumps Einreiseverbot für einige mehrheitlich muslimische Länder. Schon eine Woche nach Trumps Dekret setzte ein Bundesrichter in Seattle den Schritt landesweit aus und erlaubte Besuchern mit Einreisebeschränkung, in die USA einzureisen. Sein Nachfolger Biden hob das Dekret nach seinem Einzug ins Weiße Haus vollständig auf.
Auch am ersten Tag von Trumps zweiter Amtszeit trudelten die ersten Klagen ein – gegen Trumps Dekret, in Amerika das traditionelle Ius soli aufzuheben. Nach diesem Prinzip erhalten bisher alle Kinder, die auf dem Gebiet der USA geboren werden automatisch die US-Staatsbürgerschaft – Trump will dies beenden. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen haben Klagen angekündigt. Dazu gehört auch die bekannte American Civil Liberties Union (ACLU). Die Gruppen argumentieren, Trumps Erlass verstoße gegen die Verfassung.
Ein besondere Aufmerksamkeit erregendes Beispiel war die Executive Order Nr. 9066, in der Franklin D. Roosevelt das Militär anwies, bestimmte Zivilgruppen aus Militärzonen zu entfernen; hier …read more
Source:: Kurier.at – Politik