Staatsanwalt: Urteil gegen Le Pen „nicht politisch“

Politik

Ein Gericht in Paris verurteilte die Politikerin wegen Veruntreuung von EU-Geldern. Ihr Anwalt kündigte Berufung an.

Einer der ranghöchsten Justizbeamten Frankreichs hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen zur Nicht-Wählbarkeit verteidigt. „Es ist keine politische Entscheidung, sondern eine juristische, die von drei unabhängigen Richtern getroffen wurde“, sagte Rémy Heitz, Staatsanwalt des Kassationsgerichts, am Dienstag dem Sender RTL. 

„Das Urteil fiel am Ende eines gerechten Prozesses, nach einer zwei Monate dauernden Verhandlung und jahrelangen Ermittlungen“, ergänzte er.

Die Richter hätten das Gesetz angewendet und gesetzmäßige Strafen verhängt, betonte er. Heitz verurteilte die persönlichen Anfeindungen gegen die mit dem Fall betrauten Richter. Er sei „schockiert“, dass die Vorsitzende Richterin unter Polizeischutz gestellt werden musste. Nach Angaben aus Justizkreisen bewacht eine Polizeistreife derzeit ihr Haus, nachdem sie Drohungen erhalten hatte.

Die Frage, ob ein Berufungsprozess rechtzeitig vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich im Frühjahr 2027 stattfinden könne, müsse das Berufungsgericht entscheiden. Theoretisch sei dies aber möglich, sagte Heitz.

Kandidatur bei nächster Präsidentenwahl quasi vom Tisch

Die Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) darf nach dem Urteil eines Pariser Gerichts wegen Veruntreuung von EU-Geldern fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. 

Außerdem wurde sie am Montag zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, zwei sollen mit einer Fußfessel abgegolten werden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.

Le Pen kündigte an, in Berufung zu gehen. Dies hebt die Haft- und Geldstrafe vorerst auf, nicht aber das Verbot, zu kandidieren. Derzeit scheint es unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess rechtzeitig endet und die Strafe so abmildert, dass sie bei der Präsidentschaftswahl in zwei Jahren doch noch antreten kann. 

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Mit Le Pen wurden in dem Fall von Scheinbeschäftigungen 23 weitere Angeklagte und die Partei verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Partei systematisch die Gehälter ihrer EU-Parlamentsassistenten nutzte, um die maroden Parteifinanzen zu sanieren.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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