Verfahren gegen Grasser: Warum hat das so lange gedauert?

Politik

Am Dienstag gibt es in der Berufung zur Buwog-Causa ein Urteil. Fast 16 Jahre sind seit der ersten Anzeige vergangen. Warum es in großen, clamorosen Causen oft zu überlangen Verfahren kommt.

5.635 Tage und Nächte. So lange sei das Buwog-Verfahren „wie ein Schatten“ über ihm gelegen. Das allein sei schon die Höchststrafe, sagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag in seinen Schlussworten im Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof (OGH). Es ist das letzte Kapitel einer Causa, die – sagen wir einmal so – ein Ausreißer ist in der österreichischen Rechtsgeschichte.

Was hat da so lange gedauert? Die einfache Antwort: Die Causa rund um den Verkauf von 60.000 Wohnungen aus Staatseigentum in die Privatwirtschaft ist umfangreich. Die kompliziertere Antwort betrifft das Spannungsfeld, das einem Rechtsstaat inhärent ist: Die Strafverfolgung möchte verfolgen, der Verfolgte möchte sich schützen. 

Und je stärker beide Seiten ihre verfügbaren Mittel einsetzen, desto länger dauert das Ganze. In „clamorosen“ Verfahren wie der Buwog verschärft sich die Lage schon allein durch die öffentliche Aufmerksamkeit.

Streitigkeiten über viele Details

Grundsätzlich kann ein Beschuldigter bei jedem Schritt, den eine Staatsanwaltschaft gegen ihn setzt – jede Sicherstellung, jede Ladung – Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet das Landesgericht. Und wenn man die Entscheidung für falsch hält, geht man in die zweite Instanz, zum Oberlandesgericht.

Über diese beiden Instanzen gehen etwa Streitigkeiten über Sicherstellungen. Bei bestimmten Berufsgruppen (Anwälten, Steuerberatern oder auch Journalisten) können Daten versiegelt werden, ein Richter muss sie dann in einem Sichtungsverfahren einzeln prüfen und freigeben. Ein Beispiel: In der Inseraten-Causa hat die WKStA drei Jahre auf Daten eines beschuldigten Medienhauses warten müssen.

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Mit Jahresbeginn sind für die Beschlagnahme von Daten generell neue Schranken eingezogen worden, um die Persönlichkeitsrechte aller besser zu schützen. Was das für die Verfahrensdauer bedeutet, kann man sich ausrechnen.

Als „Bremsfaktor“ hat die WKStA kürzlich in einem Mediengespräch den internationalen Rechtsverkehr genannt. In der Buwog-Causa hat es beispielsweise zwei Jahre gedauert, bis Kontoauszüge aus der Schweiz geliefert wurden. Die inländischen Behörden haben keine Handhabe, sie können nur warten und hoffen, das die ausländischen kooperieren.

Ist es besser, große Verfahren zu „splitten“?

Immer wieder taucht bei Mega-Verfahren die Frage auf, ob sie denn nicht aufgesplittet und einzeln abgearbeitet werden könnten, um schneller zu Ergebnissen zu kommen. In der Signa-Causa plant die WKStA angeblich, einen ersten Teil anzuklagen, solange René Benko noch in U-Haft ist. In involvierten Kreisen begrüßt man das: Der Signa-Gründer könnte – sehr vereinfacht gesagt – da schon eine so hohe Haftstrafe ausfassen, dass andere Stränge schneller abgehandelt werden könnten. Bei der Buwog-Causa wäre das nicht möglich gewesen, weil es da um einen durchgängigen Tatplan ging, heißt es weiter.

Nächste Station: Anklage. Oder doch nicht? In „clamorosen“ Causen muss die Staatsanwaltschaft ihr Vorhaben von der Oberstaatsanwaltschaft, der Fachabteilung im Justizministerium, dem Weisungsrat und der Justizministerin absegnen lassen. In der Falschaussage-Causa gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz nahm das acht Monate in Anspruch. Keine Seltenheit.

Ob es bei der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft als neuer Weisungsspitze schneller geht, bleibt abzuwarten.

REUTERS/Lisa LeutnerErlaubnis von oben

So, jetzt aber: Anklage. Wie viele Tage eine Hauptverhandlung dauert, hängt davon ab, wie viele Zeugen und Beweisanträge kommen, die übrigens bis zum allerletzten Tag …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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