Wahltag im Schatten der Unwetterkatastrophe: Wird alles glattlaufen?

Politik

Bei „außergewöhnlichen Ereignissen“, die die Wahl stören, sind im Gesetz Maßnahmen vorgesehen.

Der Wahlkampf hat angesichts der Unwetter kurzfristig eine Pause eingelegt. Nicht nur, weil viele Wähler und Wahlhelfer – besonders im Osten Österreichs – selbst betroffen waren, sondern auch, weil es nach den Katastropheneinsätzen erst einmal ums Aufräumen geht.

Aber geht sich das aus bis zum Wahlsonntag, der in zwölf Tagen ansteht? Wird die Infrastruktur so weit wiederhergestellt sein – und werden jene, die sich als Wahlbeisitzer gemeldet haben und in einem Krisengebiet leben oder Hilfe leisten, überhaupt Zeit haben?

Vom Gemeindebund heißt es zu Letzterem, es habe noch keine negativen Meldungen gegeben – dafür sei es mit Stand Montag aber wohl noch zu früh. Sollte es in den besonders schwer betroffenen Gebieten Probleme mit der Infrastruktur geben, könnte man die Wahllokale verlegen.

Im Innenministerium kann man auf Nachfrage des KURIER, ob die Unwetterkatastrophe Einfluss auf die Abläufe am Wahltag (am 29. September) haben wird, auch noch keine abschließende Auskunft geben.

Dringlichkeit

Nur so viel: In der Nationalratswahlordnung sind Maßnahmen für „außergewöhnliche Ereignisse“ vorgesehen. So kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung „verlängern oder auf den nächsten Tag verschieben“, wenn Umstände eintreten, die den Anfang, die Fortsetzung oder Beendigung der Wahlhandlung verhindern. 

Das könnte der Fall sein, wenn Gebiete wegen Hochwasser abgeschnitten werden oder Strom- und Versorgungsnetze ausfallen.

Sollten in den Wahlbehörden trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht genügend Beisitzer anwesend sein, dann ermöglicht es die Rechtslage, dass die Wahlleiter selbstständig die Wahlhandlungen durchführen, weil die Dringlichkeit keinen Aufschub zulässt, heißt es aus dem Innenministerium.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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