Dass sich das US-Höchstgericht in einem der Fälle eindeutig für Trumps Vorhaben ausspricht, darf bezweifelt werden.
Mit einer Unterschrift schloss Barack Obama bei seinem Amtsantritt 2009 Guantanamo. Der Jubel der Kritiker des berüchtigten Gefängnisses war groß. Doch 16 Jahre später existiert die Haftanstalt noch immer. Die „Executive Order“ des US-Präsidenten war an der Realität gescheitert, dass kein US-Staat die in Guantanamo Bay inhaftierten Terrorverdächtigen aufnehmen wollte.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Präsident eine „Exekutive Order“ verwendet, um die Befugnis für eine Maßnahme zu beanspruchen, deren rechtliche Legitimität angefochten wird, was zu einem Rechtsstreit führt.
Trump will US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in USA abschaffen
Ebenfalls 16 Jahre später erlässt US-Präsident Donald Trump Dutzende „Executive Orders“, mit denen er – neben der üblichen Entlassung von US-Beamten – seiner Präsidentschaft seinen Stempel aufdrücken will.
Und während einige Vorhaben de facto sofort gelingen, wie etwa der zweite Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, dürften es andere „Executive Orders“ etwas schwerer haben. So will Trump als Teil eines härteren Vorgehens bei der Einwanderung die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt auf amerikanischem Boden abschaffen – das Geburtsortsprinzip.
In den USA leben bis zu 14 Millionen Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis. Ihre in den USA geborenen Kinder haben gegenwärtig Anrecht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft. Trump zufolge reisen Ausländerinnen in die USA, nur um dort ihr Kind zur Welt zu bringen. Das will er nun beenden – doch 22 Staaten reichten mittlerweile Klage gegen das Dekret ein. Wahrscheinlich wird sich der US-Supreme Court damit befassen müssen. Dort hat Trump eine konservative Mehrheit, doch dass sich das Höchstgericht in diesem Fall eindeutig für Trumps Vorhaben ausspricht, darf bezweifelt werden.
Was sonst noch angefochten wird
Angefochten wird neben der geplanten Abschaffung des Geburtsortsprinzips die Einrichtung des Department of Government Efficiency (DOGE). Dieses soll die Effizienz im Staatsapparat steigern – unter anderem durch die Entlassung vieler Bundesangestellter. Aktivistengruppen und Gewerkschaften leiteten bereits rechtliche Schritte ein – das Dekret sei verfassungswidrig und ohne ausreichende Transparenz umgesetzt worden. Hier dürfte Trump – nach einem juristischen Hürdenlauf – wohl eher Recht bekommen als beim Geburtsortsprinzip.
Mögliche künftige rechtliche Anfechtungen (Auswahl):
Einschränkungen der Einwanderung: Geplante Maßnahmen wie die Wiedereinführung des sogenannten „Muslim Travel Ban“ und Massenabschiebungen könnten rechtlich angefochten werden, da sie möglicherweise gegen verfassungsmäßige Rechte verstoßen.
Rücknahme von Diversity-, Equity- und Inclusion-Programmen (DEI): Trumps Anordnung zur Abschaffung von DEI-Programmen im öffentlichen und privaten Sektor könnte von Bürgerrechtsgruppen rechtlich angefochten werden, da sie Diskriminierungsvorwürfe aufwerfen könnte.
Verbot des Militärdienstes für Transgender-Personen: Die geplante Wiedereinführung des Verbots für Transgender-Personen, im Militär zu dienen, könnte rechtlich angefochten werden, da sie als diskriminierend angesehen werden könnte.
Der Zug durch die Instanzen würde mit der Klage bei einem Bundesgericht beginnen, sich wohl bei einem Berufungsgericht fortsetzen und zu guter Letzt vor dem Supreme Court landen. Drei der neun Richter, die auf Lebenszeit im Supreme Court sitzen, wurden von Donald Trump bestellt, zwei von George Bush, einer von dessen Vater. Zwei von Barack Obama sowie einer von Joe Biden. Somit ist das US-Höchstgericht klar konservativ dominiert.
Source:: Kurier.at – Politik