Welche Pensionen jetzt gekürzt werden – und wer sogar besser aussteigt

Politik

Als die Bundesregierung ihr 6,4 Milliarden Euro schweres Sparpaket verkündete, war die Aufregung bei Seniorenvertretern groß. Der Grund: Türkis-Rot-Pink erhöht die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten von 5,1 auf 6 Prozent. Die Maßnahme meldeten bereits FPÖ und ÖVP Ende Jänner nach Brüssel. Sie gilt ab 1. Juni und soll heuer rund 270 Millionen Euro einbringen. Pensionisten bleibt damit weniger Geld übrig.

Wie viel? Die Regierung hat dazu keine Berechnungen vorgelegt. Der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria geht davon aus, dass bei einer monatlichen Bruttopension von 1.300 Euro die Nettobezüge um 162 Euro pro Jahr sinken. Bei einer Pension von 2.500 Euro wären es dann 203 Euro. Das gewerkschaftsnahe Momentum Institut kommt auf ähnliche Werte.

Ist es vor diesem Hintergrund gerechtfertigt, von einer Pensionskürzung zu sprechen? Die SPÖ stellt das in Abrede. Begründung: Im Gegenzug wandelt Türkis-Rot-Pink die bisherige Rezeptgebührenobergrenze in eine Arzneimittelobergrenze um. Pensionisten, die 1.200 oder 1.300 Euro pro Monat verdienen und Medikamente nehmen müssen, „ersparen sich netto sogar etwas“, sagte SPÖ-Chef Andreas Babler Mitte März zum KURIER.

GrafikWas aktuell gilt

Aber wie hoch ist die Ersparnis? Oder, konkreter gefragt: Wie viele Medikamente muss ein Pensionist nehmen, damit ihm trotz der höheren Versicherungsbeiträge mehr übrig bleibt? Bislang war das unklar. Das Sozialministerium von Korinna Schumann (SPÖ) hat dem KURIER nun Rechenbeispiele übermittelt.

Zur Ausgangslage: Derzeit gilt „nur“ eine Obergrenze für Rezeptgebühren. Diese darf zwei Prozent des jährlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Wer diesen Betrag im Kalenderjahr erreicht hat, muss für Medikamente auf Rezept, die teurer als 7,55 Euro (aktuelle Höhe der Rezeptgebühr, Anm.) sind, nichts mehr bezahlen. Diese Regelung gilt aber nicht für Medikamente, die unter der Rezeptgebühr liegen. In einem ersten Schritt setzt die Regierung nun eine Obergrenze für alle Arzneimittel um.

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Medikamente über und unter der Rezeptgebühr dürfen dann zwei Prozent des Jahreseinkommens nicht mehr übersteigen. 2026 soll dieser Wert auf 1,9 Prozent sinken – danach schrittweise, jährlich um 0,1 Prozentpunkte, auf 1,5 Prozent bis 2030.

Was sich ändert

Zurück zu den Rechenbeispielen: Die gehen von Personen mit einem hohen Bedarf von zehn Medikamenten pro Monat aus. Vier Medikamente liegen über der Rezeptgebühr – und kosten damit jeweils 7,55 Euro. Sechs Medikamente liegen in den Beispielen unter der Rezeptgebühr und kosten jeweils sechs Euro. 

Vorausgesetzt, die Pensionisten beziehen diese Medikamente konstant über das gesamte Jahr: Sie bezahlen 362,40 Euro an Rezeptgebühr. Die sechs Medikamente unter der Rezeptgebühr machen 432 Euro aus. Ergibt jährliche Medikamentenausgaben von 794,40 Euro. Was würde sich für Durchschnittspensionisten ändern?

Eine Durchschnittspensionistin mit 1.300 Euro netto bzw. rund 1.370 Euro brutto gibt statt 794,40 nur noch 364 Euro pro Jahr aus. Sie erspart sich also 430,30 Euro im Jahr, sobald die Arzneimittelkostenobergrenze von zwei Prozent des Jahreseinkommens greift. Sobald diese auf 1,5 Prozent gesunken ist, liegt die jährliche Ersparnis bei 521,40 Euro. Im Vergleich zur Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge stehen der erkrankten Durchschnittspensionisten jährlich zumindest rund 260 Euro mehr zur Verfügung.
 

Ein Durchschnittspensionist mit 2.000 Euro netto bzw. 2.350 Euro brutto hat natürlich ein höheres Jahreseinkommen. Seine Ersparnis bei einer Arzneimittelobergrenze von zwei Prozent: 234,40 Euro. Und bei 1,5 Prozent? 374,40 Euro. Im Vergleich zu den gestiegenen Krankenversicherungsbeiträgen steigt der „kranke“ …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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