Das entschied am frühen Donnerstagnachmittag eine Richterin des Wiener Landesgerichts nach kurzer Anhörung.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat über jenen Mann die U-Haft verhängt, der Samstagfrüh vor einer Diskothek in der Wiener Innenstadt dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt haben soll.
Als Haftgrund nahm die Haftrichterin Tatbegehungsgefahr an. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig und bis zum 30. Dezember rechtswirksam, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Der 23-Jährige hatte am Dienstag in Begleitung seines Vaters eine Polizeiinspektion aufgesucht und sich gestellt.
Der Mann ist bisher unbescholten, er weist keine Vorstrafen auf. Zu der Auseinandersetzung mit Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen, einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es laut aktuellem Ermittlungsstand nicht.
Der 23-Jährige dürfte den Stürmer des SK Rapid gar nicht gekannt haben. Burgstaller war nach dem Faustschlag zu Boden gestürzt und ohne sich abzustützen mit dem Kopf aufgeprallt. Er erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch und befindet sich noch in Spitalsbehandlung.
Source:: Kurier.at – Sport