70-Millionen-Strafe für Rewe: Bundeskartellanwältin verteidigt OGH-Entscheid

Wirtschaft

Zwar sei die Strafe für viele Unternehmen „eine schwindelerregend hohe Summe“, trotzdem soll sie angemessen sein.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Ende Jänner 2025 als Kartellobergericht eine Geldstrafe gegen die Rewe International AG (Billa, Billa Plus) von 1,5 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro erhöht. Die Supermarktkette hatte Mitte 2018 die Übernahme von Einzelhandelsflächen in einem Welser Einkaufszentrum zuerst nicht bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet und damit gegen die Fusionsanmeldepflicht verstoßen.

Rewe hatte die Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im Einkaufszentrum WELAS-Park in Wels vom Verpächter übernommen, die aber wegen Umbaus monatelang nicht benutzt wurden. Aus Sicht des OGH liegt trotzdem ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss vor.

Lebensmitteleinzelhandel in einem Einkaufszentrum

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte das Vorliegen eines Zusammenschluss-Tatbestands nach dem Kartellgesetz massiv bezweifelt und „als verfassungsrechtlich unzulässige extensive Interpretation“ kritisiert. Es sei ein neuer Strafbestand geschaffen worden. Rewe habe keinen wesentlichen Teil eines Unternehmens des Verpächters übernommen, so Mayer, „weil der Verpächter keinen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hat“.

Dem widerspricht Verena Strasser, die stellvertretende Bundeskartellanwältin. „Im vorliegenden Fall wurden hier als maßgebliche Assets die „raumordnungsrechtliche Bewilligung einer Fläche als Lebensmitteleinzelhandel in einem Einkaufszentrum“, also die Verpachtung und der Kundenstock, gesehen.

Tür und Tor geöffnet

„Würde die Zwischenschaltung eines Dritten, also ein mittelbarer Erwerb wie im vorliegenden Fall, genügen, um die Qualifikation als Zusammenschluss-Tatbestand zu vereiteln, wäre Umgehungskonstruktionen aller Art Tür und Tor geöffnet“, so Strasser.

Fakt ist, dass die Rewe den Zusammenschluss im August 2022 nachträglich angemeldet hat. Im Mai 2023 bestätigte das Kartellgericht das Vorliegen eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses, wies jedoch das Geldbußen- und Feststellungsbegehren der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen „mangelnder Strafwürdigkeit“ ab. Die BWB und der Bundeskartellanwalt erhoben damals dagegen Rekurs.

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Spürbare Höhe

Der OGH gab den Rekursen im November 2023 statt und trug dem Kartellgericht die Festlegung einer Geldbuße in „spürbarer“ Höhe auf. Das Kartellgericht verhängte 1,5 Millionen Euro Geldstrafe gegen Rewe.

Dagegen erhoben die BWB und der Bundeskartellanwalt, der dem Justizministerium unterstellt ist, erneut einen Rekurs. Der OGH erhöhte zuletzt die Geldstrafe auf 70 Millionen Euro.

„Richtig ist, dass die vom Kartellgericht verhängten Geldbußen strafrechtsähnlichen Charakter haben“, so Strasser. „Ein Betrag von 70 Millionen ist freilich für die meisten Rechtsunterworfenen eine schwindelerregend hohe Summe.“ Die Strafbemessung soll sanktionierte Unternehmen abhalten, weitere Verstöße zu begehen. Die Strafhöhe kann bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes betragen. Der lag zuletzt bei Rewe bei 92 Milliarden Euro. Laut Strasser entspricht somit die Strafe gegen Rewe nur 0,76 Prozent des potenziellen Strafrahmens.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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