
Die Auswahl an Fitnessstudios in Österreich ist groß. Um die Motivation schwarz auf weiß zu haben, schließen Kunden in der Regel längerfristige Verträge im Fitnesscenter ihrer Wahl ab. Jedoch sind nicht alle Vertragsbedingungen fair und rechtlich zulässig. Der Verbraucherschutz verweist auf typische Vertragsfallen, auf die geachtet werden soll.
Unklare Preiserhöhungen
Angelockt durch schlanke Neukundenpreise, ist die Freude über das Schnäppchen zuerst groß. Manche AGB beinhalten aber Klauseln, die Preiserhöhungen ohne Vorankündigung möglich machen. Seitens des Verbraucherschutzvereins sieht man diesen Aspekt als problematisch, denn das schränkt die Nachvollziehbarkeit der Kosten für den Kunden massiv ein. Vor Vertragsabschluss solle daher darauf geachtet werden, dass Preiserhöhungen klar geregelt sind und im Vorfeld angekündigt werden.
Unzulässige Kündigungsfristen
Schwindet die anfängliche Motivation und der Vertrag möchte gekündigt werden, so muss der Konsument auf die Kündigungsfrist achten. Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht vor, dass Verbraucher ihre Verträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums kündigen dürfen. Fitnesscenter wiederum, versuchen ihre Kunden durch lange Kündigungsfristen zu binden. Klauseln, die eine Kündigungsfrist von über einem Monat vorschreiben, könnten somit unwirksam sein. Der Verbraucherschutzverein fordert in diesem Fall dazu auf, den Vertrag prüfen zu lassen.
Übermäßige Kosten für Vertragsänderungen
Wenn Mitglieder ihren Vertrag ändern lassen möchten, beispielsweise weil die Mitgliedschaft umgestellt oder der Vertrag vorzeitig gekündigt werden soll, erheben einige Fitnesscenter dafür hohe Gebühren. AGB, die hohe Gebühren für solche Änderungen vorsehen, können unzulässig sein und sollen bestenfalls rechtlich überprüft werden, heißt es seitens des Verbraucherschutzvereins.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft