Wer selbst Strom am Balkon erzeugen möchte, muss schon vor der Installation einiges beachten. Die Juristin klärt auf.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
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Der nächste Termin ist übrigens am 13. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Installation eines Balkonkraftwerks geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer und möchte ein Balkonkraftwerk installieren. Wer muss zustimmen? Hat sich rechtlich etwas verändert?
KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage
Barbara Walzl-Sirk ist Juristin beim Mieterschutzverband Steiermark
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Steiermark Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Seit 1. 9. 2024 wurde die Errichtung eines Balkonkraftwerkes im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch eine Änderung der gesetzlichen Regelung erleichtert. Bis zu dieser Änderung bedurfte es für die Errichtung eines Balkonkraftwerkes der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, was gerade bei größeren Siedlung fast nicht erreichbar war.
Jetzt wurde es deutlich vereinfacht, da man für die Errichtung einer sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage die Zustimmung durch die „Zustimmungsfiktion“ erhalten kann. Dies bedeutet, dass die Zustimmung der Wohnungseigentümer als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ein Widerspruch kommt.
Dabei ist Folgendes zu beachten: Die Anlage darf einen Maximalwert von 0,8 Kilowatt nicht überschreiten. Steckerfertig bedeutet, dass man diese an einen bereits vorhandenen Stecker anschließen kann.
Schreiben an Eigentümer
Weiters müssen Sie allen Wohnungseigentümer die geplante Änderung genau und für alle verständlich beschreiben und darstellen. In diesem Schreiben müssen Sie auch alle belehren, welche Rechtsfolgen mit dem Unterbleiben eines Widerspruchs verbunden sind.
Wie Sie sehen müssen trotz gesetzlicher Erleichterung einige Punkte beachtet werden, sodass ich Ihnen auf jeden Fall rate, sich eine genaue Beratung einzuholen, damit ihrem geplanten Projekt nichts im Wege steht.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft