Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt seit 2017 bundesweit gegen umfangreiches illegales Baukartell.
Im langjährigen Verfahren um ein bundesweites Baukartell hat es die nächste Strafe gegeben. Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße in Höhe von 98.000 Euro gegen die niederösterreichische Baufirma Franz Malaschofsky verhängt. Grund ist die „Teilnahme an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als Nebenbeteiligte in Niederösterreich“, so die BWB am Freitag. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Malaschofsky nahm demnach an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau in Niederösterreich teil. Die Baufirma kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung und gab ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. „Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße“, erklärte die Behörde.
Preisabsprachen und Marktaufteilungen im Bereich Straßenbau
Bei dem Kartell geht es primär um Preisabsprachen und Marktaufteilungen im Bereich Straßenbau im gesamten Bundesgebiet. Betroffen sind sowohl öffentliche wie private Auftraggeber. „Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und es dauern die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen“, zog die BWB am Freitag eine Zwischenbilanz.
Ins Laufen kamen die Untersuchungen im Jahr 2017 mit mehreren Hausdurchsuchungen. Gegen die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen ermittelt die BWB noch. „Es handelt sich hierbei um tausende Bauvorhaben“, teilte die Behörde in einem Update mit. In dem Kartellverfahren gibt es demnach mehrere Kronzeugen.
Rechtskräftige Strafen gegen Strabag, Porr, Habau, Swietelsky
Bei den Baufirmen handelt es sich um teils große Konzerne, gegen die kartellgerichtliche Verfahren bereits rechtskräftig beendet sind. So musste die Strabag 45 und die Porr 62 Mio. Euro zahlen. Für die Habau fielen 26 und Swietelsky 27 Mio. Euro an. In Summe waren es 193 Mio. Euro, bilanzierte die BWB am Freitag.
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft