Causa Casag: Anklage gegen Ronny Pecik wegen Vorteilsgewährung

Wirtschaft

Ein entsprechender Strafantrag wurde von der WKStA beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.

Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt in einem Verfahrensstrang des Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen den Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung (§ 307aStGB). Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. 

„Konkret soll Pecik dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen MMag. Thomas Schmid mehrfach Luxusautos im Hochpreissegment unentgeltlich überlassen und Rechnungen eines Schneiders für zehn Herrenanzüge bezahlt haben, wodurch Pecik insgesamt Vorteile im Wert von 17.300 Euro gewährt habe“, so die WKStA. „Im Gegenzug soll der Kabinettchef und Generalsekretär den Unternehmerbei seinen Anliegen unterstützt und ihm beispielsweiseschnell und unkompliziert Termine beim Bundesminister für Finanzenverschafft haben.“

Und weiteres heißt es: „Laut Anklage habe der Angeklagte damit dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministers für Finanzen MMag. Thomas Schmid für die in seinen Aufgabenbereich fallende koordinierende, unterstützende und beratende Tätigkeit für den Bundesminister für Finanzen korruptionsstrafrechtlich relevante Vorteile gewährt. Damit sei der Straftatbestand der Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) erfüllt, wonach es u.a. auch strafbar ist, einem Amtsträger einen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, wenn es sich dabei um die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäftshandelt.“

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)
  Das angekratzte Image des Immo-Milliardärs Klemens Hallmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.