
Ob und wo der Mieter etwas außerhalb seiner Wohnung anbringen darf, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Mieter geht, der eine Türklingel-Kamera vor seiner Wohnungstüre montieren will.
FRAGE: Ich bin Mieter einer Wohnung. Meine Frage ist, sind Türklingelkameras in Wohnhäusern erlaubt, oder ist das eine Ermessenssache des Vermieters?
Ich möchte sie an der Wand oder außen an der Wohnungetüre anbringen.
Am Wohntelefon gab diesmal Nicole Neugebauer-Herl, Rechtsanwältin von der Kanzlei 1020, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Nachdem Türklingelkameras außerhalb des Mietobjektes an der Eingangstüre oder an der Wand neben der Wohnungstüre, somit an allgemeinen Teilen des Hauses angebracht werden, bedarf dies grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Ob die Zustimmung des Vermieters durch das Gericht ersetzbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von den Funktionen der Türklingelkamera.
KURIER/Montage,Jeff Mangione
Nicole Neugebauer-Herl ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei 1020
Wenn der Blickwinkel der Kamera auch Wohnungstüren der Nachbarn oder das Stiegenhaus erfasst oder eine solche Türklingel heute durchaus übliche Funktionen wie permanentes Livebild, Übertragungsmöglichkeiten auf das Handy, Bewegungsmelder oder gar Aufzeichnungsmöglichkeiten aufweist, könnten damit schutzwürdige Interessen von Wohnungsnachbarn verletzt sein, die der Vermieter ebenfalls zu berücksichtigen hat. Wenn Sie daher eine Türklingelkamera anbringen wollen, ist sowohl eine Abstimmung mit dem Vermieter aber auch mit den Nachbarn zur Streitvermeidung sinnvoll.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft