Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld: Die wichtigsten 10 Fragen

Wirtschaft

Die Regierungsverhandler wollen die „Inaktivitätsfalle“ bei Arbeitslosen streichen und damit auch Geld sparen. Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose – eine Langzeitforderung der ÖVP – soll mehr Menschen rascher zurück in den Job bringen und damit dem Staat mehr (Lohn)steuereinnahmen bescheren. So die Annahme im Sparpaket der Regierungsverhandler von FPÖ und ÖVP. Rund 82 Millionen Euro soll die Maßnahme quasi indirekt in die Staatskasse spülen.

Ganz nachvollziehbar ist die Summe nicht, zumal erstens die genauen Rahmenbedingungen noch unklar sind, die Höhe der Bezieher mit 28.000 eher gering ist und davon sicher nur ein Bruchteil bei Streichung der Zuverdienstmöglichkeit wieder rasch in einen Teilzeit- oder Vollzeitjob wechselt. 

Doch worum geht es eigentlich genau? Der KURIER fasst die wichtigsten zehn Fragen zum Thema Zuverdienst für Arbeitslose zusammen: 

1. Wie sieht die aktuelle Regelung zum Zuverdienst für Arbeitslose aus?

In Österreich dürfen Arbeitslose und Notstandsbezieher grundsätzlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass der AMS-Bezug gekürzt wird. 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 brutto im Monat. Sie wird jährlich der Inflation angepasst. 

2. Dürfen auch Mindestsicherungs-Bezieher dazuverdienen?

Grundsätzlich ja, jedoch wird die Mindestsicherung um die Höhe des Zuverdienstes gekürzt.

3. Wie viele Arbeitslose verdienen derzeit geringfügig dazu?

Laut aktuellen AMS-Daten verdienten von Jänner bis September 2024 im Schnitt 28.000 Arbeitslose geringfügig dazu, das sind 9,6 Prozent aller Arbeitslosen. Die Hälfte davon waren Notstandsbezieher. Die Zahl ist seit 2019 etwas gesunken, damals waren es im Jahresschnitt 34.000.  

4. Wie viele geringfügig Beschäftigte gibt es insgesamt am heimischen Arbeitsmarkt und wo arbeiten sie?

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Ende Dezember gab es 340.000 geringfügig Beschäftigte, jeweils zwei Drittel davon Frauen und Inländer. Altersmäßig liegt die Gruppe der 20- bis 24-Jährigen mit 49.000 vor jenen der Pensionisten (65plus) mit 42.000 vorne. Die meisten Minijobber sind im Handel mit 60.000 sowie im Tourismus (Beherbergung/Gastronomie) mit rund 50.000. Dahinter folgen das Gesundheitswesen und der Bildungssektor.

5. Muss der geringfügige Zuverdienst dem AMS gemeldet werden?

Ja, Beginn und Ende jeder geringfügigen Beschäftigung müssen gemeldet werden. Das AMS erfährt nicht automatisch davon, wodurch die Kontrolle erschwert wird. Auch eine Beschäftigung mit Dienstleistungsscheck muss gemeldet werden. 

6. Welche Kontrollen führt das AMS durch? 

Das AMS kontrolliert stichprobenartig Betriebe, die überdurchschnittlich viele Geringfügige beschäftigen. Weiters wird eine Bestätigung verlangt, dass der Arbeitgeber gefragt wurde, ob aus der geringfügigen Beschäftigung eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle werden kann.

7. Warum dürfen Arbeitslose überhaupt dazuverdienen?

Ziel ist, über die Geringfügigkeit hinaus wieder eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu finden. Insbesondere Langzeitarbeitslose sind aus diversen Gründen oft nicht in der Lage, gleich einen Teil- oder Vollzeitjob anzunehmen. Die Geringfügigkeit dient in diesem Fall zur Jobintegration.

8. Was sind die negativen Effekte der Zuverdienstmöglichkeit?

Laut einer Studie des AMS Kärnten hat bei Arbeitslosen, die kürzer arbeitslos sind, der Nebenjob die Dauer der Arbeitslosigkeit tendenziell verlängert.

9. Wann besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn eine Voll- oder Teilzeitjob beim selben Arbeitgeber beendet und geringfügig weitergearbeitet wird. Weiters, wenn in einem Monat  bei einer zweiten oder bei mehreren Firmen geringfügig gearbeitet wird und das Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

10. Wer darf zu einer Transferleistung noch geringfügig dazuverdienen?

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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