Auf einen Teil der Wohnungsmieter könnte heuer wieder eine Anpassung der Miethöhe zukommen. Wie hoch diese ausfällt, verraten Experten.
Vor etwa einem Jahr wurde im Nationalrat der Mietpreisdeckel beschlossen. Damit soll die Wertsicherung (Anpassung an die Inflation) von Kategorie-Mieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden, auf maximal fünf Prozent. Die meisten Wohnungsmietverträge enthalten eine Wertsicherungsvereinbarung, die es dem Vermieter ermöglicht, die vorgeschriebene Miete regelmäßig an die Inflation anzupassen.
Fehlt dieser Passus im Mietvertrag, darf der Vermieter die Miete nicht anpassen. Meist wird die Wertsicherung an den Verbraucherpreisindex (VPI) geknüpft. Die hohe Inflation hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Mieten drastisch erhöht wurden.
Die Miete durfte bisher prinzipiell dann an die Inflation angepasst werden, wenn ein Referenzwert überschritten wurde. Beim Kategorie-Mietezins, er gilt für Mietverträge, die zwischen 1982 und März 1994 abgeschlossen wurden, war das prinzipiell möglich, wenn die Teuerung eine fünfprozentige Schwelle überschritten hat. 2024 ist die Wertanpassung entfallen.
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Doch heuer können die Mieten wieder angepasst werden, konkret die Richtwert- und Kategorie-Mieten. Diese Mietpreisregelungen gelten für Wohnungen, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen, betreffen also Altbaumieten. Die Richtwertmieten können heuer prinzipiell um die Jahresinflation von 2024 erhöht werden. Laut einer Schätzung der Mietervereinigung wird diese bei etwa 3,5 Prozent liegen, wie Elke Hanel-Torsch, Geschäftsführerin der Mietervereinigung, ausführt.
„Die Kategorie-Beträge werden sich circa um 4,2 Prozent erhöhen“, sagt Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer. Beachten müsse man, dass die gesetzliche Regelung nur für die Erhöhung der im Gesetz genannten Werte und nicht für die in den bestehenden Verträgen vereinbarten Mietzinse gilt. Es komme immer auf den Vertrag an, und ob die Vereinbarung überhaupt zulässig ist – das müsse man hinterfragen.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft