Fenster getauscht: Bekomme ich dafür Geld aus der Rücklage?

Wirtschaft

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Ich habe als Eigentümer die Fenster meiner Wohnung (Baujahr 1960) getauscht. Wie andere Eigentümer es auch bereits getan haben. Jetzt möchte ich gerne Geld zurück, aber die Hausverwaltung reagiert nicht. Was kann ich tun? Was steht mir zu?

KURIER/Jeff Mangione,Jürg Christandl, kurier-montage

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:

Normalerweise ist der Tausch der Fenster eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, da Fenster allgemeine Teile der Liegenschaft sind und daher auch von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten bzw. zu erneuern sind. Daher müsste schon aus diesem Grunde die Hausverwaltung, die dafür zu ständig ist, die Kosten über die Rücklage bezahlen. 

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie sich hiefür keine Genehmigung geholt haben. Somit müssten Sie für den Kostenersatz nachweisen, dass der Fenstertausch notwendig war. 

Da die Hausverwaltung aber nicht reagiert, könnte es auch sein, dass alle Wohnungseigentümer hinsichtlich der Erhaltung und Erneuerung der Fenster eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung getroffen haben. In diesem Falle müssten Sie die Kosten zur Gänze selbst tragen. 

Ich rate Ihnen, den Wohnungseigentumsvertrag genau durchzuschauen, ob es dort eine Regelung gibt bzw. ob es eine entsprechende Eintragung im Grundbuch gibt.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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