Führungswechsel bei E-Control: Neuer Job für den Wien-Energie-Chef

Wirtschaft
PG BUNDESREGIERUNG ZU BILLIGSTROMGESETZ UND WEITEREN SCHRITTEN FÜR LEISTBARE ENERGIE: HATTMANNSDORFER (ÖVP)

Die Leitung der E-Control gehört zu den wichtigsten Positionen in der österreichischen Energiewirtschaft. Die Verträge der Vorstände Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch laufen mit 24. März 2026 auf. Aus den zahlreichen, großteils  gut qualifizierten Bewerbern wurden sechs zum Hearing vor die  Besetzungskommission eingeladen. 

Das Ergebnis ist insofern überraschend, weil im Gegensatz zur Vergangenheit  nicht die Parteipolitik dominiert. Zwei Kandidaten wurden, hört man, als „in höchstem Maße geeignet“ eingestuft, der KURIER berichtete bereits, und sollen am besten abgeschnitten haben.   ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer folgt denn auch der Empfehlung der Hearing-Kommission. 

Ein Grüner, ein Roter

Der Vertrag des von der grünen Klimaministerin Leonore Gewessler eingesetzten Haber wird verlängert. Neu in den Vorstand kommt Michael Strebl, langjähriger Vorstand der Wien Energie. Sein Vertrag im Rathaus läuft Ende September 2026 aus und wäre wegen des Debakels im Sommer 2022 nicht mehr verlängert worden.  Der Versorger von zwei Millionen Kunden hatte damals kein Risikomanagement und musste vor einem existenzbedrohenden Milliarden-Risiko gerettet werden. 

Hattmannsdorfer bestätigt die Entscheidung gegenüber dem KURIER: „Die E-Control hat eine wesentliche Rolle im österreichischen Energiemarkt und durch die jüngste Strommarktreform weitreichende Kompetenzen bekommen“. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder sei daher „eine zentrale Personalentscheidung für die Republik und wurde anhand von Kompetenzen und Erfahrungen getroffen“. 

APA/HARALD SCHNEIDER

ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer

Für den 61-jährigen, SPÖ-nahen Strebl ist dies nach mehr als 30 Jahren in der Energiewirtschaft die letzte Karrierestation. Hohe fachliche Kompetenz ist dem studierten Physiker und Betriebswirt sicher nicht abzusprechen. Doch dass ein langjähriger Vertreter der Strombranche ohne Cooling-off-Phase  auf die andere Seite wechselt, wird in Wirtschaftskreisen kritisch gesehen, die befürchten, dass der Bock zum Gärtner gemacht werde.

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Die E-Control müsse praxistauglich agieren, „weshalb es mich besonders freut, dass wir mit Michael Strebl einen ausgewiesenen Experten mit jahrelanger Praxiserfahrung aus einem Energieversorgungsunternehmen als Vorstandsmitglied bestellen können“, verteidigt Hattmannsdorfer die Besetzung und attestiert Strebl „hohes Verständnis für den österreichischen Energiemarkt“. 

Kurier/Franz Gruber

Alfons Haber wird um fünf Jahre verlängert

Die Verlängerung von Haber wiederum ist für Hattmannsdorfer „selbstverständlich“, er habe als Vorstand „bereits in höchstem Maße“ seine Kompetenzen bewiesen. „In einem Kraftakt haben wir gemeinsam durch  die Auflösung des Regulierungskontos günstigere Preise für die Stromkunden erwirkt, damit hat er sich auch als verlässlicher  Partner in der Zusammenarbeit zum Wohle der Energiekunden bewiesen“. 

Die beiden Manager werden auf fünf Jahre bestellt, das Jahreseinkommen beläuft sich jeweils auf rund 250.000 Euro.

Strengere Preisüberwachung 

Mit dem Günstiger-Strom-Gesetz werde die E-Control „gestärkt und ausgeweitet“, betont Hattmannsdorfer. Die Behörde stelle „faire Preisgestaltungen sicher, sorgt dafür,  dass Preissenkungen auch beim Kunden ankommen und beeinflusst wesentlich die Ausgestaltung der Netzinfrastruktur“.

Die E-Control erhalte erweiterte Kompetenzen zur Preisüberwachung, um   Marktmanipulationen zulasten der Verbraucher zu verhindern und für mehr Transparenz zu sorgen. Sie kann künftig leistungsbezogene Netzentgelte festlegen und muss auf soziale Verträglichkeit Bedacht nehmen. Sie definiert die Ausgestaltung (Regeln und Berechnungsgrundlagen) für die Netzentgelte und wird als Vollzugsbehörde für die Energie-Großhandelsmärkte für Strom, Gas und Zertifikate zuständig sein. Bei Verstößen soll „wirksam“ eingeschritten werden.

Die Netzkosten werden wie berichtet verursachergerecht festgelegt und auf mehr Marktteilnehmer verteilt. Alle Energiespeicher werden beim Strombezug von den Netzentgelten befreit. Die Netzbetreiber können die Abschreibungsdauer strecken, wodurch die Kosten zeitlich geglättet und Investitionen …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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