Der Gartenzaun ist nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern muss auch gesetzliche Vorgaben einhalten.
Ein Zaun ist nicht bloß ein Zaun. Die individuelle Umzäunung stellt heute mehr als nur eine funktionale Grenze zwischen Grundstücken dar. Sie definiert vor allem die Privatsphäre, beeinflusst aber auch das äußere Erscheinungsbild des Zuhauses. Auf jeden Fall sollte man schon vor dem Errichten eines Zauns einiges bedenken, um den praktischen Nutzen mit ästhetischen und rechtlichen Aspekten bestmöglich zu verbinden.
Je nach Bedarf und persönlichen Vorlieben gibt es verschiedene Arten von Einfriedungen. Während manche Hausbesitzer lediglich eine geringe Abgrenzung benötigen, um ihren Garten zu umzäunen, wünschen sich andere einen kompletten Sichtschutz vor neugierigen Blicken bzw. ein gesichertes Umfeld für Kinder und Haustiere.
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„Die Wahl der Zaunhöhe und des Materials ist sowohl eine Frage des persönlichen Geschmacks als auch von gesetzlichen Vorgaben, geländespezifischen Anforderungen und nicht zuletzt von der Nachbarschaftssituation abhängig“, sagt Einfriedungsexperte Björn Diewald vom burgenländischen Unternehmen Brix Zaun+ Tor.
So gibt es in den meisten Regionen klare Richtlinien, wie hoch ein Zaun entlang der Grundstücksgrenze sein darf. Symbolische Zäune, die nur zur Kennzeichnung des Grundstücks dienen, sind oft bloß 40 bis 90 Zentimeter hoch, während eine Sichtschutzeinfriedung 170 bis 200 Zentimeter, in Wien und Kärnten gar 250 Zentimeter (einschließlich Stützmauer), erreichen darf.
Aber Achtung: Zäune entlang von Straßen, also öffentlicher Fläche, dürfen, je nach Bundesland, oft nicht höher als 150 Zentimeter sein (in Burgenland gilt Sockel bis 60 Zentimeter und durchschaubare Einfriedung des Vorgartens bis 90 Zentimeter). Hinsichtlich individuell erlaubter Höhe und Gestaltung ist es also ratsam, sich bei der Baubehörde vorab zu informieren. Auf alle Fälle sind Zäune bis zu einer Höhe von zwei Metern (in Kärnten und Wien bis zu 2,5 Metern) zwar anzeige-, aber nicht bewilligungspflichtig. Weder einer Baubewilligung noch einer -anzeige bedürfen Einfriedungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1,50 Metern (in Vorarlberg bis zu 1,80 Metern).
Und dann gibt es noch das Nachbarschaftsrecht
Dieses sieht vor, dass auf der rechten Seite des Grundstücks – von der Straße aus gesehen – eine Abgrenzung vorhanden sein muss, um es vom Nachbarn zu separieren. Was die hintere Grundstücksgrenze anlangt, gibt es keine expliziten Vorschriften, sodass hier meist einvernehmlich zwischen den Nachbarn entschieden wird. Gehören Zäune beiden Nachbarn, teilen sich auch beide Parteien nicht nur die Kosten für die Errichtung, sondern auch die für die Instandhaltung.
BERND NIEDERWIESERBN LICHTBILDER
Je nach Geschmack kann ein Cortenstahlzaun auch als individuelles Designobjekt fungieren
Bei der Materialauswahl gibt es heute ein breites Angebot – von Aluminium bis zum Holz, von Vinyl, Metall, Glas bis zu Steingabione und Cortenstahl. „Jedes Material bietet Vor- und Nachteile“, so Günther Baumhackl von H+S Zauntechnik. „Aluminium- bzw. nachhaltige Sichtschutzzäune aus Verbundstoff in verschiedenen Farben werden derzeit bevorzugt. Ebenso erhöht sich die Nachfrage nach Gitterzäunen, vor allem Doppelstabmatten, da diese kostengünstig, vielfältig einsetzbar und einfach zu montieren sind“.
Brix zaun + tor
Sieht aus wie Holz, ist aber ein Aluminiumzaun
Bei Aluminiumvarianten liegen Modelle mit horizontalen Stäben und Lamellen im Trend. „Die Montage ist einfach, da alle Zaunelemente und Tore montagefertig aus dem Werk geliefert werden“, erklärt Björn Diewald. Unabhängig vom Material benötigt jeder …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft