Kika/Leiner-Pleite: Anzahlungen sind Schall und Rauch

Wirtschaft

Kunden müssen nun die Vorauszahlungen im Konkursverfahren als Forderung anmelden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Dieses Sprichwort konnten auch die mehr als 10.000 Kunden des insolventen Möbelhändlers Kika/Leiner für sich in Anspruch nehmen, die bei der Kette Anzahlungen auf Waren geleistet haben. Bis jetzt.

Wie vom Masseverwalter Volker Leitner angekündigt, sind an diese Kunden entsprechende Schreiben hinausgegangen und am Mittwoch auch eingelangt.

So auch bei Elisabeth K., die für ihren Junior im September ein Bett geordert und die Hälfte (800 Euro) der Kosten angezahlt hat. Das Bett wurde nicht ausgeliefert, sondern wurde angeblich bei der Spedition zurückgehalten.

Insolvenzforderung 

„In gegenständlicher Angelegenheit konnte nunmehr auch Ihr Kaufvertrag geprüft werden. Ich bedanke mich für Ihre Geduld“, schreibt Leitner an die Kundin. „Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich gemäß § 21 IO (Insolvenzordnung) in den bestehenden Kaufvertrag nicht eintreten darf. Sollten Sie eine Anzahlung geleistet haben, stellt diese eine Insolvenzforderung dar und kann beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden. Sie können die Forderungsanmeldung entweder über einen Rechtsanwalt bzw. über einen Gläubigerschutzverband durchführen.“

12 Prozent Quote

„Wenn der Masseverwalter sagt, die Erfüllung des Vertrages ist von meiner Seite nicht mehr möglich, dann kann er vom Vertrag zurücktreten“, sagt Gerhard Weinhofer von Creditreform. „Er darf in den Vertrag nicht eintreten, weil er wahrscheinlich neue Verbindlichkeiten verursachen würde.“

Am Ende muss Elisabeth K. 25 Euro Gerichtsgebühr bezahlen, um die Forderung anzumelden. Ob sie am Ende einen prozentuellen Anteil in Form einer Quote erhält, ist noch unklar. Im Schnitt erhalten Gläubiger aber in einem Konkurs 12 Prozent Quote.  

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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