Muss man dulden, dass ein Bewohner die anderen ständig belästigt, etwa durch Lärm? Ein Rechtsanwalt klärt auf.
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 9. Dezember 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das ungebührliche Verhalten eines Bewohners geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin und vermiete meine Wohnung. Ein Mieter einer anderen Wohnung terrorisiert die anderen Bewohner und hört laut Musik.
KURIER/Kuriermontage:E.Jahner,Jeff Mangione,Franz Gruber
Julia Fritz ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte
Meine Mieter wollen daher ausziehen. Wie kann ich mich gegen die Belästigung wehren?
Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz von PHH Rechtsanwälte Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: In diesem Fall, wenn man Miteigentümerin und nicht die direkte Vermieterin des störenden Mieters ist, ist der erste Schritt, den Vermieter des störenden Mieters über die Vorfälle zu informieren.
Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass seine Mieter die Hausordnung und die Rechte der anderen Bewohner respektieren. Dem Vermieter ist die Situation zu schildern, idealerweise mit Dokumentationen der Störungen (Lärmprotokoll).
Der Vermieter des störenden Mieters kann dazu aufgefordert werden, das Mietverhältnis gemäß § 30 Abs. 2 Z 3 MRG zu kündigen, falls das ungebührliche Verhalten des Mieters sich nicht bessert.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft