Mieterhöhung: Warum die Mietpreisbremse nicht immer wirkt

Wirtschaft

Die Miete für eine Eigentumswohnung aus dem Jahr 1972 soll erhöht werden. Ob das zulässig ist, weiß der Hausverwalter.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 7. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Vermietung einer Eigentumswohnung geht.

FRAGE: Ich habe eine freifinanzierte Eigentumswohnung, Baujahr 1972, vermietet und möchte die Miete erhöhen. Gilt hier die Mietpreisbremse?

KURIER/Montage,Jürg Christandl,Jeff Mangione

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Hausverwalter Udo Weinberger Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Bei einer freifinanzierten Eigentumswohnung aus dem Jahr 1972 gelten die Mietzinsbeschränkungen des MRG (Mietrechtsgesetz) nicht. Das heißt, die Miete kann grundsätzlich frei vereinbart werden. 

Der letzte Eingriff der Politik betrifft die gesetzlich vorgesehene Wertsicherung der Kategoriemieten sowie der Richtwerte, die als Ausgangspunkt für die Berechnung von Neuvermietungen unter der Preisregelung des MRG dienen. Da Ihre Wohnung nicht darunter fällt, können Sie eine zulässige Wertsicherungsvereinbarung geltend machen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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